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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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NEWS

Feuerwerk an Silvester und Neujahr

Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist in St. Moritz seit diesem Jahr verboten beziehungsweise nur noch eingeschränkt möglich.

Wie die am 30. Juni 2022 verabschiedete Teilrevision des kommunalen Polizeigesetzes besagt, ist das Abbrennen von Feuerwerk in St. Moritz verboten. Vom Verbot ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen (Lärm, Rauchemissionen etc.) und in kleinen Mengen wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer und dergleichen.

Auch wer auf Gemeindegebiet Feuerwerk zum Kauf anbietet, hat in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass die Kundschaft die Bestimmungen zur Kenntnis nimmt.

Die vollständigen Bestimmungen zum Verbot und was erlaubt ist, sind Art. 12 des kommunalen Polizeigesetzes zu entnehmen.