Bürgergemeinde St. Moritz
Die Bürgergemeinde St. Moritz besteht aus den in der politischen Gemeinde wohnhaften Ortsbürgern und fördert Kultur, Natur und gesellschaftliches Leben in St. Moritz, um einen Mehrwert für die gesamte Bevölkerung zu erzielen.
Bis 1874 gab es in St. Moritz Bürger, zugezogene und niedergelassene einheimische Bewohner. In den Jahren 1872 bis 1876 wurden überall in der Schweiz die politischen Gemeinden eingeführt, in St. Moritz 1874. Die Bürgergemeinden blieben dabei bestehen. Von und aus den Bewohnern mit Schweizer Pass werden seither der Gemeindepräsident, der Gemeindevorstand und der Gemeinderat gewählt. Die politischen Gemeinden übernahmen die Verwaltung der jeweiligen Gemeinden. Die gemeindeeigenen Bodenflächen, Gewässer, Wälder, Alpen und Weiden wurden auf die Bürgergemeinde und die politische Gemeinde aufgeteilt.
Nach harten Verhandlungen und Streitereien bis 1938 gingen in St. Moritz 2‘058‘454 m2 an die politische Gemeinde über. 47‘986 m2 blieben im alleinigen Besitz der Bürgergemeinde St. Moritz und 23‘537‘006 m2 sind heute im gemeinsamen Besitz der politischen Gemeinde und der Bürgergemeinde. Über diese Parzellen entscheiden die politische Gemeinde und die Bürgergemeinde gemeinsam. Allfällige Erlöse aus den gemeinsamen Parzellen gehen in das gemeinsame Bodenerlöskonto, das von der politischen Gemeinde verwaltet wird und nur dort in der Buchhaltung erscheint.
Die Bürgergemeinde besteht heute aus rund 11% der einheimischen Bevölkerung von St. Moritz. Höchstes Gremium ist die Bürgerversammlung, die normalerweise einmal im Jahr im April stattfindet. Stimmberechtigt sind St. Moritzer Bürger, die in St. Moritz wohnhaft und über 18 Jahre alt sind. Die Bürgerversammlung wird vom Bürgermeister oder Vizebürgermeister geleitet. Am 31. März 2020 gab es in St. Moritz 566 einheimische Bürger, davon 279 Frauen und 287 Männer. 495 Personen waren stimmberechtigte Bürger (über 18 Jahre), rund 70 Bürger waren unter 18 Jahre alt. Weltweit gibt es ca. 1000 registrierte St. Moritzer Bürger.
Bürgervorstand
Die Bürgerversammlung vom 2020 wählte folgende Mitbürger in den 7-köpfigen Bürgervorstand für die Amtsperiode 2021 bis und mit 2023:
- Florio Motti, Bürgermeister
- Andrea Biffi, Vizebürgermeister
- Martina Gorfer, Aktuarin
- Cornelia Clavadätscher, Finanzen
- Barbara Robbi
- Sabrina Steidle
- Renato Torri
Der Bürgervorstand sitzt in der Regel monatlich einmal zusammen, um die laufenden Geschäfte zu erledigen. Er darf über Bodengeschäfte bis 1‘000.00 m2 selbst entscheiden, jedoch immer nach dem folgenden Leitbild: «Dem Erbe, das uns unsere Vorfahren übertragen haben, ist Sorge zu tragen. Einerseits konservativ und andererseits aber auch in Abwägung der Interessen von St. Moritz im Ganzen. Die Bürgergemeinde ist weitsichtig und kompromissbereit, immer aber unter strikter Einhaltung der Gesetze von Bund, Kanton und Gemeinde.»
Überschreitet das Geschäft die Grenze von 1‘000.00 Quadratmetern, muss es der Bürgerversammlung vorgelegt werden. Ausserdem nimmt der Bürgervorstand die von der Einbürgerungskommission vorgeschlagenen Neubürger in die Bürgergemeinde auf. Kontaktstelle dafür ist Florio Motti, Bürgermeister: Tel. 081 837 30 10 oder buergermeister@stmoritz.ch.
Einbürgerungskommission
Im 2020 wählte die Bürgerversammlung folgende Personen in die dreiköpfige Einbürgerungskommission für die Amtsperiode 2020 bis und mit 2023:
- Alexander Blöchlinger, Vorsitzender
- Isabella Cominetti
- Jacky Riederer
Wie kann ich St. Moritzer Bürger werden?
Wichtige Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren sowie Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Webseite des Amts für Zivilrecht und Migration Graubünden. Fragen, die die Bürgergemeinde St. Moritz betreffen, beantwortet Ihnen gerne Alexander Blöchlinger unter Tel. 081 836 30 04. Nach Eingang der Gesuche um St. Moritzer Bürgerschaft von einheimischen Bündner Bürgern, kann die Einbürgerungskommission im einfachen Verfahren dem Bürgervorstand direkt einen Antrag zur Einbürgerung stellen. Bei den übrigen Schweizern oder Ausländern wird das Gesuch von der Einbürgerungskommission und den zuständigen Amtsstellen von Bund und Kanton nach den Vorgaben des eidgenössischen-, kantonalen- und Gemeinde-Bürgerrechtsgesetzes geprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, schlägt die Einbürgerungskommission dem siebenköpfigen Bürgervorstand die Aufnahme des Gesuchstellers vor. Der Bürgervorstand stimmt dann über die Aufnahme des Gesuchstellers oder deren Familie ab. Die Kosten für die Einbürgerung belaufen sich auf max. 2‘000 Franken und werden dem Gesuchsteller in Rechnung gestellt.