Wichtige Kontakte

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Steuerallianz St. Moritz

Die Steuerallianz St. Moritz führt im Auftrag der Gemeinden St. Moritz, Silvaplana und Sils i.E./Segl das Steueramt. Die Führung des Steuerregisters und die Veranlagung von ca. 80% der unselbständig Erwerbenden sowie die Veranlagung der Spezialsteuern gehören zum Kerngeschäft der Steuerallianz.

Im Auftrag der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden werden zusätzlich 80% aller Veranlagungen der unselbständig Erwerbenden der Gemeinde Pontresina durch die Mitarbeitenden der Steuerallianz St. Moritz erstellt.

    Steuererklärung natürlicher Personen

    Die Steuererklärungen natürlicher Personen sind an folgende Adresse einzureichen:

    Kantonale Steuerverwaltung GR
    Verarbeitungszentrum 1/KO
    Steinbruchstrasse 18
    7001 Chur

    Die Steuererklärungen werden bei der Kantonalen Steuerverwaltung gescannt und stehen dann der Steuerallianz für die Weiterverarbeitung zur Verfügung.

    Fristgesuche
    Die Regelung der Fristgesuche finden Sie auf der Homepage der Kantonale Steuerverwaltung Graubünden. Die Fristerstreckungsgesuche können online beantragt werden.

    Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse
    Die Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse können online auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung abgefragt werden. 

    Handänderungssteuer
    Bei Handänderungen von Grundstücken auf Gemeindegebiet ist eine Handänderungssteuer von 2% des Verkehrswertes zu entrichten, wobei als Verkehrswert meistens der Verkaufspreis gilt. Mit der Einführung des Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes (GKStG) besteht für alle Gemeinden im Kanton ein einheitliches Handänderungssteuergesetz. Das Gesetz kennt die wirtschaftliche Betrachtungsweise.

    Erbanfall- und Schenkungssteuern
    Die Erbanfall- und Schenkungssteuern für die Gemeinden werden ab Januar 2021 zusammen mit dem Kantonsanteil von der kantonalen Steuerverwaltung veranlagt und in Rechnung gestellt. Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Sektion Spezialsteuern der Kantonalen Steuerverwaltung.

    Auskünfte: +41 81 257 34 28
    E-Mail: spezialsteuern@stv.gr.ch

    Die Steuersätze für die Gemeinden sind aus den kommunalen Gesetzen zu entnehmen. 

    Grundstückgewinnsteuer
    Veranlagung und Steuerbezug erfolgen zusammen mit der kantonalen Grundstückgewinnsteuer durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Sektion Spezialsteuern der Kantonalen Steuerverwaltung.

    Auskünfte: +41 81 257 34 28
    E-Mail: spezialsteuern@stv.gr.ch

    Gewinn- und Kapitalsteuer
    Veranlagung und Steuerbezug der juristischen Personen erfolgen durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für Auskünfte betreffend die Steuererklärung wenden Sie sich bitte an die Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung Revisorat.

    Auskünfte: +41 81 257 33 67
    E-Mail: revisorat@stv.gr.ch

    Quellensteuer
    Für die Erhebung der Quellensteuern ist die Kantonale Steuerverwaltung zuständig. Die Weisungen können online bei der Kantonalen Steuerverwaltung abgerufen werden. Für Auskünfte im Zusammenhang mit Quellensteuern wenden Sie sich bitte an die Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung Quellensteuer.

    Auskünfte: +41 81 257 34 91
    E-Mail:quellensteuer@stv.gr.ch

     

    Kontakt
    Steuerallianz St. Moritz
    Via Maistra 12
    CH-7500 St. Moritz
    Tel. +41 81 836 30 30
    steuerallianz@stmoritz.ch