Steuerallianz St. Moritz
Die Steuerallianz St. Moritz führt im Auftrag der Gemeinden St. Moritz und Silvaplana das Steueramt. Die Führung des Steuerregisters und die Veranlagung von ca. 80% der unselbständig Erwerbenden sowie die Veranlagung der Spezialsteuern gehören zum Kerngeschäft der Steuerallianz.
Im Auftrag der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden werden zusätzlich 80% aller definitiven Veranlagungen der unselbständig Erwerbenden der Gemeinde Pontresina durch die Mitarbeitenden der Steuerallianz St. Moritz erstellt.
Steuergesetze und Links
- Steuergesetz der Gemeinde St. Moritz
- Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern
- Steuerverwaltung des Kantons Graubünden
- Steuerberechnungen
- Kontakte der Kantonale Steuerverwaltung
Steuererklärung natürlicher Personen
Die Steuererklärungen natürlicher Personen sind an folgende Adresse einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Die Steuererklärungen werden bei der Kantonalen Steuerverwaltung gescannt und stehen dann der Steuerallianz für die Weiterverarbeitung zur Verfügung.
Fristgesuche
Die Regelung der Fristgesuche finden Sie auf der Homepage der Kantonale Steuerverwaltung Graubünden. Die Fristerstreckungsgesuche können online beantragt werden.
Per E-Mail können die Fristgesuche an folgende Adresse gerichtet werden: steuerallianz@stmoritz.ch
Postalisch können Fristgesuche an die Steuerallianz St. Moritz gerichtet werden.
Steuerarten
Einkommens- und Vermögenssteuern
Der Steuerfuss der Gemeinde St. Moritz beträgt 60% bis zur Steuerperiode 2023 der einfachen Kantonssteuer. Ab Steuerperiode 2024 beträgt der Steuerfuss 55% der einfachen Kantonssteuer. Dieser Ansatz wird jeweils durch die Gemeindeversammlung im Dezember festgelegt.
Kirchensteuer
- Evangelische Kirchensteuer = 10.5% der einfachen Kantonssteuer
- Kantonale Evangelische Kirchensteuer = 3.5% der einfachen Kantonssteuer
- Römisch-Katholische Kirchensteuer = 6% der einfachen Kantonssteuer
Liegenschaftensteuern
Der aktuelle Liegenschaftensteuersatz beträgt 0.5‰ des Steuerwertes.
Der Steuersatz wird jährlich an der Gemeindeversammlung im Dezember festgesetzt. Die Liegenschaftensteuer wird jährlich mit der Verfügung der Kantons- und Gemeindesteuern erhoben.
Handänderungssteuer
Bei Handänderungen von Grundstücken auf Gemeindegebiet ist eine Handänderungssteuer von 2% des Verkehrswertes zu entrichten, wobei als Verkehrswert meistens der Verkaufspreis gilt. Mit der Einführung des Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes (GKStG) besteht für alle Gemeinden im Kanton ein einheitliches Handänderungssteuergesetz. Das Gesetz kennt die wirtschaftliche Betrachtungsweise.
Erbanfall- und Schenkungssteuern
Mit der Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden (StG) und des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG) vom 12. Februar 2019 wurden die Bestimmungen über die Erbschafts- und Schenkungssteuern geändert. Das materielle Recht wird neu im StG geregelt und die Gemeinden entscheiden nur noch, ob sie eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben wollen und wie hoch die Steuersätze sind. Die Teilrevision wurde mit Regierungsbeschluss vom 02. Juli 2019 auf den 01. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Die Erbanfall- und Schenkungssteuern für die Gemeinden werden ab Januar 2021 zusammen mit dem Kantonsanteil von der kantonalen Steuerverwaltung veranlagt und in Rechnung gestellt. Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Sektion Spezialsteuern der Kantonalen Steuerverwaltung.
Auskünfte: +41 81 257 34 28
E-Mail: spezialsteuern@stv.gr.ch
Die Steuersätze für die Gemeinde St. Moritz betragen:
- für den elterlichen Stamm 2%
- für den grosselterlichen Stamm 2%
- für die übrigen Begünstigten 10%
Grundstückgewinnsteuer
Veranlagung und Steuerbezug erfolgen zusammen mit der kantonalen Grundstückgewinnsteuer durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Sektion Spezialsteuern der Kantonalen Steuerverwaltung.
Auskünfte: +41 81 257 34 28
E-Mail: spezialsteuern@stv.gr.ch
Gewinn- und Kapitalsteuer
Veranlagung und Steuerbezug der juristischen Personen erfolgen durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für Auskünfte betreffend die Steuererklärung wenden Sie sich bitte an die Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung Revisorat.
Auskünfte: +41 81 257 33 67
E-Mail: revisorat@stv.gr.ch
Quellensteuer
Für die Erhebung der Quellensteuern ist die Kantonale Steuerverwaltung zuständig. Die Weisungen können online bei der Kantonalen Steuerverwaltung abgerufen werden. Für Auskünfte im Zusammenhang mit Quellensteuern wenden Sie sich bitte an die Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung Quellensteuer.
Auskünfte: +41 81 257 34 91
E-Mail:quellensteuer@stv.gr.ch
Kontakt
Steuerallianz St. Moritz
Via Maistra 12
CH-7500 St. Moritz
Tel. +41 81 836 30 30
Fax +41 81 836 30 31
steuerallianz@stmoritz.ch