Gastwirtschaftswesen
Die Gemeinde St. Moritz verfügt über ein eigenes Gastwirtschaftsgesetz, das die Bewilligungen, Öffnungszeiten sowie die Gebühren für gastgewerbliche Tätigkeiten in der Gemeinde St. Moritz regelt.
Das Gastwirtschaftsgesetz bezweckt auch den Schutz der Jugend vor Alkoholmissbrauch und gilt in Ergänzung zum kantonalen Gastwirtschaftsgesetz. Die Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes ist bewilligungspflichtig. Das Gesuch ist dem Gemeindevorstand zuzustellen. Wer einen Gastwirtschaftsbetrieb auf dem Gemeindegebiet von St. Moritz nach 01.00 Uhr offen halten möchte, muss dies dem Gemeindevorstand mittels Formular melden. Darüber hinaus existieren Gesuche für Gelegenheits- oder Festwirtschaftsbewilligungen in der Gemeinde St. Moritz.
Gastronomie-Pop-Up-Konzept
Der Gemeinde St. Moritz ist es wichtig, dass auf öffentlichem Grund verschiedene Anbieter die Möglichkeit erhalten, ein Gastronomie-Pop-Up zu betreiben. Dies immer mit dem Ziel, Gästen und Einheimischen ein abwechslungsreiches gastronomisches Angebot zu offerieren. Ein Gastronomie-Pop-Up-Konzept soll ein bestehendes, ganzjähriges Angebot in dessen direktem Umfeld und in direkter Umgebung nicht konkurrieren. Zudem muss das Gastronomie-Pop-Up-Angebot im Vergleich zum ganzjährigen Angebot einen Mehrwert bieten und sich konzeptionell vom bestehenden Angebot unterscheiden.