Wichtige Kontakte

Wichtige Kontakte

Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Hauer-Silverberg Stipendien Stiftung

Die 1998 gegründete Hauer-Silverberg Stipendien Stiftung mit Sitz in St. Moritz unterstützt besonders begabte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Oberengadin mit Stipendien. Begabung wird dabei bewusst breit verstanden: Gefördert werden nicht nur schulisch-intellektuelle, sondern auch künstlerische, sportliche und wissenschaftliche Talente.

Wer kann sich bewerben?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Oberengadin können bis zur Vollendung des 25. Altersjahres ein Stipendium beantragen. Gefördert werden besondere Begabungen beispielsweise in den Bereichen Sport, Musik, Kunst oder Wissenschaft sowie in weiteren Disziplinen. Das Gesuch kann von den Eltern im Namen ihres Kindes oder von volljährigen Bewerberinnen und Bewerbern selbst eingereicht werden.

Wer entscheidet über die Vergabe?

Gesuche werden bei der Gemeinde St. Moritz eingereicht. Über die Vergabe entscheidet ein dreiköpfiger Stiftungsrat, dem folgende Personen angehören:

  • der Gemeindepräsident / die Gemeindepräsidentin von St. Moritz
  • das Mitglied des Gemeindevorstands, das dem Gesundheitsdepartement vorsteht
  • ein Bankvertreter / eine Bankvertreterin

Was gehört zu einem Gesuch?

  • Angaben zum Gesuchstellenden und/oder dessen gesetzlicher Vertretung (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Unterschrift)
  • Beschreibung des Vorhabens bzw. des Projekts, das unterstützt werden soll
  • Beschreibung der besonderen Begabung
  • Budget: geplante Ausgaben und Einnahmen, inkl. allfälliger weiterer Unterstützungsbeiträge
  • Angaben zum letzten definitiv veranlagten steuerbaren Einkommen und Vermögen

Fristen und Gültigkeit

Stipendiengesuche sind innert drei Monaten nach Ausbildungs- bzw. Schuljahresbeginn einzureichen. Stipendien sind für jedes Ausbildungsjahr neu zu beantragen und können weder rückwirkend noch im Voraus zugesprochen werden.

Formulare und Downloads

Haben Sie Fragen? 

Bei Fragen zum Gesuch helfen Ihnen gerne weiter: