Drohnenbewilligungen
Drohnenflüge fünf Kilometer um den Flughafen Samedan und den Heliport St. Moritz sowie über Jagdbanngebiete sind grundsätzlich verboten. Ausnahmebewilligungen können via drohnen-engadin.ch angefragt werden.
In der Schweiz sind in den letzten Jahren gegen 200'000 Drohnen gekauft worden. Tendenz steigend. Dabei ist vielen Drohnenbesitzern oft nicht klar, dass sie für zahlreiche Gebiete Bewilligungen brauchen. Auch in und um St. Moritz. Grundsätzlich sind in einem Radius von fünf Kilometer rund um einen Flugplatz oder einen Heliport nur bewilligte Drohnenflüge erlaubt. Im Oberengadin bedarf es daher zwischen La Punt und Silvaplana einer Bewilligung für jeden Drohnenflug. Ausserdem sind Drohnenflüge in Wildruhezonen verboten.
Die Plattform www.drohnen-engadin.ch richtet sich an alle Drohnenpiloten, die Aufnahmen in und um St. Moritz machen möchten. Weiter finden Sie Informationen über Fluggebiete, Vorschriften sowie Lizenzierungen. Auch besteht die Möglichkeit, mit dem Online-Formular Drohnenflug-Ausnahmebewilligung einzuholen. Sollten Sie eine Bewilligung erhalten, gilt diese als ausdrückliche Ausnahmegenehmigung und muss genau so eingehalten werden, wie vereinbart.