Drohnenbewilligungen
Rund um Flughäfen und Heliports ist das Fliegen mit Drohnen, die mehr als 250g wiegen, verboten. Ausnahmebewilligungen können beim Engadin Airport angefragt werden.
In der Schweiz sind in den letzten Jahren gegen 200'000 Drohnen gekauft worden. Tendenz steigend. Dabei ist zu beachten, dass sich Betreiberinnen oder Betreiber einer Drohne registrieren müssen. Die meisten Pilotinnen und Piloten benötigen zudem Drohnenzertifikate, welche eine Schulung und Prüfung erfordern. Ausnahme: Personen, die eine Drohne unter 250g fliegen. Aber auch hier ist empfehlenswert die Schulung zu absolvieren. Grundsätzlich sind in einem Radius von fünf Kilometer rund um einen Flugplatz oder einen Heliport nur bewilligte Drohnenflüge (für Drohnen die mehr als 250g wiegen) erlaubt. Im Oberengadin bedarf es daher zwischen La Punt und Silvaplana einer Bewilligung für den Flug mit einer Drohne.
Auf www.engadin-airport.ch/drohnen finden Sie Informationen über Fluggebiete, Vorschriften sowie Lizenzierungen. Auch besteht die Möglichkeit, online eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Sollten Sie eine Bewilligung erhalten, gilt diese als ausdrückliche Ausnahmegenehmigung und muss genau so eingehalten werden, wie vereinbart.