Arbeiten in St. Moritz
Wirtschaft und Wohlstand von St. Moritz sind eng mit dem Tourismus gekoppelt und von ihm abhängig. Bei rund 5'500 Einwohnern und ca. 2'500 saisonalen Mitarbeitern gibt es in St. Moritz 4'500 Arbeitsplätze, die vorwiegend touristisch basiert sind.
Jobs in St. Moritz finden: St. Moritz bietet ausgezeichnete Arbeitsbedingungen: marktübliche Einkommen, tiefe Abzüge, niedrige Steuern und eine grosse soziale Sicherheit. Insgesamt bieten sich zahlreiche spannende Jobs in einem aufregenden und dynamischen Umfeld. Dazu kommen ideale Rahmenbedingungen für Unternehmen und eine gute Zusammenarbeit mit den Behörden. All dies macht St. Moritz zu einem attraktiven Ort zum Leben und Arbeiten.
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Arbeitsbedingungen
Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz und speziell in St. Moritz sind ausgezeichnet. Grundlage ist eine eingespielte Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Als Probezeit gelten üblicherweise die ersten zwei oder drei Monate einer Anstellung mit einer Kündigungsfrist von wenigen Tagen bis höchstens zwei Wochen. Nach erreichter Festanstellung erhöht sich die Kündigungsfrist auf einen Monat bis sechs Monate.
Löhne: In der Regel werden die Löhne monatlich ausbezahlt. Ein 13. Monatslohn ist üblich und oft gesetzlich verankert. In vielen Unternehmen werden die Mitarbeitenden mit einer freiwilligen Bonuszahlung am Ende eines guten Geschäftsganges honoriert.
Abzüge und Steuern: Vom Lohn wird ein Beitrag für die obligatorische Altersvorsorge (AHV und Pensionskasse), für die Invalidenversicherung IV, für die Erwerbsersatzordnung EO und die Arbeitslosenversicherung direkt abgezogen. Die Sozialwerke werden von Arbeitgebern und Angestellten solidarisch getragen. Anders als in vielen Staaten werden die Steuern nicht direkt vom Lohn abgezogen, sondern aufgrund einer individuell ausgefüllten Steuererklärung berechnet.
Soziale Sicherheit: Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf drei Säulen. Die 1. und die 2. Säule (AHV und Pensionskasse) sind obligatorisch und werden vom Staat verwaltet. Sie werden über direkte Lohnabzüge eingezogen. Die 3. Säule ist freiwillig.
- 1. Säule: Die AHV basiert auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip: Wer heute arbeitet, bezahlt mit seinen AHV-Beiträgen die Renten der Rentnerinnen und Rentner.
- 2. Säule: Die Pensionskasse finanziert sich durch die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ein persönliches Konto. Das Kapital steht in der Regel erst bei der Pensionierung zur Verfügung.
- 3. Säule: Diese freiwilligen Beiträge in ein privates Vorsorgekonto können von den Steuern abgezogen werden.
Die Arbeitslosenversicherung wird aus den Beiträgen aller Arbeitnehmenden finanziert. Im Falle einer Arbeitslosigkeit wird während maximal zwei Jahren 80% oder 70% des letzten Gehalts ausbezahlt.