Jagd & Fischerei
Das Gemeindegebiet von St. Moritz gehört zum kantonalen Jagdbezirk VII (Oberengadin). Die Aufsicht hat der Wildhüter.
Aufgaben des kantonalen Amtes
Erhaltung der einheimischen Säugetiere, Vögel, Fische und andere Wassertiere in ihrer Vielfalt und Schutz von bedrohten Arten
Erhalt der Lebensräume, Aufwertung oder nach Möglichkeit Wiederherstellung
Nachhaltige Nutzung der Wildbestände mit der Bündner Patentjagd sowie der Fischbestände mit der Bündner Sportfischerei
Begrenzung allfälliger Wildschäden auf ein tragbares Mass
Durchschnittliche Abschusszahlen im Gemeindegebiet St. Moritz pro Jahr
Hirsche: 10
Gämsen: 25
Rehe: 30
Ausgabestellen der kantonalen Jagdpatente bzw. Anmeldestellen für die Eignungsprüfung für Bündner Jäger/innen oder die Steinwildjagd sind nach telefonischer Vereinbarung der Wildhüter oder das Bündner Naturmuseum in Chur.
Weiterführende Links
Das Fischen vom Ufer des St. Moritzersees aus richtet sich nach den kantonalen Fischereibetriebsvorschriften.
Das Fischen von Booten wird im Fischereigesetz der Gemeinde St. Moritz geregelt. Zur Ausübung ist eine besondere Fischereibewilligung erforderlich, die vor Ausübung der Fischerei bei der Gemeindepolizei zu lösen ist. Der Fischfang vom Boot ist nur mit der frei von Hand geführten Angelrute oder mit der Schleppvorrichtung gestattet, jedoch nicht gleichzeitig mit beiden Vorrichtungen. Jeder Bootsverkehr auf dem See zwischen 22 Uhr und 04 Uhr ist verboten, ausgenommen in Notfällen.
Ausgabe der Fischereipatente
Die Gebühren richten sich nach den jeweils gültigen Ansätzen des Kantons für die kantonale Fischereibewilligung. Für die Ausgabe der Patente ist die Gemeindepolizei zuständig.
Kontakt
Fischzuchtanstalt St. Moritz
Linard Jäger, Jagdaufseher
CH-7500 St. Moritz
Tel. +41 81 833 67 52
Mob. +41 79 254 24 50
linard.jaeger@ajf.gr.ch
www.jagd-fischerei.gr.ch