Im Todesfall
Tod und Leichenfund müssen innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt für die Beurkundung gemeldet werden.
Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Der Arzt hat die Todesbescheinigung auszustellen. Die Todesbescheinigung wiederum muss zwingend dem Zivilstandsamt des Ereignisortes abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Dokument «Ein Todesfall - Was nun?»
Bestattungen auf dem Friedhof Somplaz in St. Moritz
Für die Organisation einer Abdankung und/oder Beisetzung (Erdbestattung, Urnenbeisetzung) in St. Moritz ist die Friedhof-/Gemeindeverwaltung zuständig. Bitte nehmen Sie so schnell wie möglich mit der Friedhofverwaltung Kontakt auf, damit Zeitpunkt und Ort der Abdankung/Beisetzung festgelegt werden können.
Friedhofverwaltung St. Moritz
Via Maistra 12, CH-7500 St. Moritz
Tel. +41 81 836 30 00
Pikettdienst an Wochenenden und Feiertagen: Tel. +41 79 916 76 75. Oder kontaktieren Sie die Gemeindepolizei: Tel. +41 81 833 30 17.