Öffentlichkeitsprinzip
Öffentlichkeitsgesetz der Gemeinde St. Moritz:
Zugang zu amtlichen Dokumenten
Auf den 1. Januar 2022 ist das Öffentlichkeitsgesetz der Gemeinde St. Moritz in Kraft getreten. Gemäss diesem Gesetz hat im Grundsatz jede Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, die sich im Besitz der Gemeinde St. Moritz befinden oder die von ihr erstellt wurden. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten wird eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert, soweit überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen oder wenn das übergeordnete Recht oder ein anderer Gemeindeerlass bestimmte Informationen als geheim bezeichnen oder abweichende Voraussetzungen für den Zugang vorsehen. Für den Zugang zu amtlichen Dokumenten wird eine Gebühr erhoben, wenn die Behandlung eines Gesuchs mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Im Übrigen ist der Zugang zu amtlichen Dokumenten gebührenfrei.
Wichtiger Hinweis: Das Öffentlichkeitsgesetz der Gemeinde St. Moritz gilt für amtliche Dokumente, die nach seinem Inkrafttreten, also nach dem 1. Januar 2022 von der Gemeinde erstellt oder empfangen worden sind.
Zugangsgesuche sind schriftlich und unterzeichnet mittels Formular an folgende Adresse einzureichen: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz, verwaltung@stmoritz.ch
Sie finden das Gesetz wie auch das Einreichungsformular hier:
Für weiterführende Fragen steht Ihnen unsere Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung.