Wichtige Kontakte

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Einwohnerdienste

Die Einwohnerdienste erfassen und verwalten die Personendaten der St. Moritzer EinwohnerInnen (schweizerische und ausländische Staatsangehörige). Diese Daten bilden die Grundlage für alle einwohnerbezogenen Verwaltungstätigkeiten der Gemeinde St. Moritz.

Ausserdem sind die Einwohnerdienste zuständig für das Meldewesen wie An- und Abmeldungen, das Ausstellen von Identitätskartenanträgen, Heimatausweisen für Wochenaufenthalt und Lebensbescheinigungen.

Wichtiger Hinweis: Bitte melden Sie uns Zuzüge, Adress- und Arbeitgeberwechsel sowie Wegzüge innerhalb von 14 Tagen.

An- und Abmeldung

Anmeldung

Herzlich willkommen in St. Moritz.

Die Anmeldung müssen Sie innert 14 Tagen entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten im Rathaus (2. Stock, Büro Einwohnerdienste) in St. Moritz vornehmen oder aber den Zuzug elektronisch via eUmzug (sofern die bisherige Wohngemeinde den eUmzug anbietet) melden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:


Schweizerische Staatsangehörige (ohne Wochenaufenthalt)

  • Heimatschein
  • gültige Identitätskarte / Reisepass
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit amtlicher Wohnungsnummer (aWN)
  • Krankenkassenpolice

Ausländische Staatsangehörige (ohne Wochenaufenthalt)

  • gültiger Reisepass (EU / EFTA auch Identitätskarte)
  • EU / EFTA Gesuch A1
  • Drittstaaten Gesuch B1
  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (EU / EFTA nur wenn vorhanden)
  • Ausländerausweis sofern vorhanden
  • Arbeitsvertrag (Kopie)
  • Versicherungsnachweis einer Schweizerischen Krankenkasse
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis mit amtlicher Wohnungsnummer (aWN)

Wochenaufenthalter:innen

Der Wohnsitzausweis, Heimatausweis oder auch Interimsausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z.B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort hinterlegt. Der Wohnsitzausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:

  • Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter).
  • Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
  • Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Heimaufenthalt, Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt.

Der Wohnsitzausweis wird durch die Einwohnerdienste ausgestellt und ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist dies der Einwohnerkontrolle zu melden.

Für die Ausstellung des Wohnsitzausweises benötigen wir von Ihnen die Aufenthaltsadresse sowie die Aufenthaltsdauer. Ein Wochenaufenthalt kann in der Regel nicht begründet werden, wenn sich die Absicht des dauernden Verbleibens und Ihr Lebensmittelpunkt in der Aufenthaltsgemeinde befindet.

Ausländerausweis verlängern

In der Regel wird 1-2 Monate vor Ablauf der Ausländerbewilligung eine Verfallsanzeige durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet. Mit der ausgefüllten Verfallsanzeige und den untenstehenden Unterlagen können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen oder Online direkt beim Amt für Migration und Zivilrecht GR eingereicht werden.

In Ausnahmefällen können die Niederlassungsbewilligungen (C) und Aufenthaltsbewilligungen (B) jeweils frühestens 3 Monate vor ihrem Ablauf verlängert werden. Alle übrigen Bewilligungen können jeweils frühestens 1 Monat vor ihrem Ablauf verlängert werden.

Verlängerung für EU/EFTA-Staatsangehörige
Folgende Unterlagen werden für die Verlängerung benötigt:

Daueraufenthaltsbewilligung «B» und Niederlassung «C»

  • Verfallsanzeige oder Gesuch A1
  • gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
  • Ausländerausweis

Kurzaufenthaltsbewilligung «L»

  • Gesuch A1
  • gültiger Pass oder gültige Identitätskarte

Verlängerung für Drittstaatsangehörige
Folgende Unterlagen werden für die Verlängerung benötigt:

Daueraufenthaltsbewilligung «B» und Niederlassung «C»

  • Verfallsanzeige oder Gesuch B1
  • gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Bestätigung durch den Arbeitgeber auf der Rückseite der Verfallsanzeige (falls erwerbstätig)
  • Kopie Arbeitsvertrag bei Aufenthaltsbewilligung «B»

Ein- und Auszugsanzeige bei Vermietungen

Sie vermieten eine Wohnung, ein Zimmer oder Büro- und Geschäftsräume?

Dann sind Sie verpflichtet, jeden Einzug und Auszug spätestens 14 Tage nach dem Ein- oder Auszugsdatum den Einwohnerdiensten mitzuteilen (Gesetz über die Einwohnerregister und weitere Personen- und Objektregister, Art. 15 ERG).

Umzug innerhalb St. Moritz

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde St. Moritz um? Bitte melden Sie den Wohnungswechsel persönlich innert 14 Tagen nach dem Umzug zusammen mit den benötigten Dokumenten.

  • Benötigte Dokumente für Schweizer: Schriftenempfangsschein oder Pass/Identitätskarte, Mietvertrag.
  • Benötigte Dokumente für ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis, Pass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte), Mietvertrag.

Abmeldung

Schade, dass Sie sich entschieden haben von St. Moritz wegzuziehen. Um Ihnen die Wegzugsformalitäten zu erleichtern, finden Sie hier die entsprechenden Informationen dazu.

Melden Sie bitte Ihren Wegzug online auf dem Portal eUmzugCH , so können Sie auch gleich die Anmeldeformalitäten bei Ihrer neuen Wohngemeinde in einem Schritt vornehmen. Gesetzlich sind Sie verpflichtet, Ihren Wegzug innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Die Abmeldung kann auch telefonisch vorgenommen werden. Ist ein Heimatschein bei uns hinterlegt, wird dieser direkt an die Einwohnerkontrolle der neuen Wohngemeinde zugestellt. Sollte für Sie die Abmeldung via eUmzugCH nicht möglich sein, können Sie sich auch per E-Mail abmelden. Für telefonische und schriftliche Abmeldungen müssen wir aber eine Gebühr von CHF 20.00 erheben. Persönliche Abmeldungen am Schalter sind kostenlos.

Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie in jedem Fall persönlich am Schalter vorsprechen. Dies ist frühestens ab einem Monat vor dem effektiven Ausreisedatum möglich. Falls Sie Schweizer Staatsangehöriger sind oder ausländischer Staatsbürger mit einer C-Bewilligung, müssen Sie sich vor dem Besuch bei uns zusätzlich beim Gemeindesteueramt abmelden. Für die Abmeldung ins Ausland mitzubringen sind:

  • Amtlicher Ausweis (Pass der Identitätskarte)
  • Ausländer mit Bewilligung B oder C Formular «Abmelde-Erklärung». Das Formular findet man unter www.afm.gr.ch
  • Wegzugsadresse im Ausland
  • Kontaktadresse in der Schweiz

Bitte vergessen Sie nicht, den Umzug oder die Abmeldung auch noch bei St. Moritz Energie zu melden (siehe Link und Visitenkarte.)

https://www.stmoritz-energie.ch/formulare/wohnungswechsel

Visitenkarte

e-Umzug

Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich bequem online unter eumzug.swiss an-, ab- und ummelden. eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.

Versicherungspflicht

Jede in der Schweiz wohnhafte und / oder erwerbstätige Person ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten seit Geburt, Wohnsitznahme oder Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei einer Schweizer Krankenkasse zu versichern. Angehörige eines EU-/EFTA-Staates, die während längstens drei Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind und hierfür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen, sind ebenfalls in der Schweiz versicherungspflichtig, sofern sie für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (=Privatversicherung) verfügen. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen werden. Die Krankenversicherung kann frei gewählt werden. Es muss sich dabei jedoch um einen gemäss KVG zugelassenen Krankenversicherer handeln.

Befreiung für Grenzgänger: Infolge des Erwerbsortsprinzips ist grundsätzlich jeder Grenzgänger in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht gilt auch für ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen im Ausland. Grenzgänger aus Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz zu Gunsten ihrer Krankenversicherung im Wohnstaat befreien zu lassen (Optionsrecht). Das Optionsrecht ist innerhalb von drei Monaten ab Einreisedatum auszuüben. Die getroffene Wahl ist unwiderruflich und gilt für die Dauer der ununterbrochenen Grenzgänger Tätigkeit in der Schweiz. Das Befreiungsgesuch mit beiliegenden Dokumenten müssen Sie uns innerhalb von 3 Monaten einreichen.

Wichtig: Wird das Wahlrecht innerhalb der genannten 3 Monaten seit Einreise nicht wahrgenommen, verfällt dieses. Das heisst: Die Person müsste sich dann bei einer Schweizer Krankenversicherung versichern lassen.

Identitätskarte

Identitätskarte für Schweizerinnen und Schweizer
Eine Identitätskarte für Schweizerbürger:innen können Sie am Schalter der Einwohnerdienste beantragen und Sie erhalten die gewünschte Identitätskarte nach Hause zugestellt.

Wie müssen Sie vorgehen?
Für eine neue Identitätskarte persönlich mit einem aktuellen Passfoto vorsprechen (alte Identitätskarte mitbringen). Beachten Sie die Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten

Damit Sie sich über Ihre Identität ausweisen können, nehmen Sie Ihre bisherige Identitätskarte, die Meldebestätigung oder den Schriftenempfangsschein mit. Auch für (Klein-) Kinder muss ein Passfoto vorgelegt werden. Identitätskarten können nicht verlängert werden und sind abzugeben. Bei Entmündigten benötigen die Einwohnerdienste die Vollmacht des gesetzlichen Vertreters. Bei Verlust der Identitätskarte muss die Verlustanzeige der Kantonspolizei vorliegen. Minderjährige ab den 7. Altersjahr bis zum vollendeten 18. Altersjahr müssen den Antrag unterzeichnen und erscheinen mit einem sorgeberechtigten Elternteil am Schalter.

Wann erhalten Sie die Identitätskarte?
Die Bearbeitungszeit inkl. Zustellung beträgt 10 Arbeitstage.

Wie lange ist die Identitätskarte gültig?

Kinder                                                 5 Jahre
Erwachsene (ab 18. Lebensjahr)           10 Jahre

Welche Gebühren sind zu bezahlen?
Erwachsene                   CHF 65.00
Kinder (bis 18 Jahre)        CHF 30.00
(zuzüglich CHF 5.00 Portokosten pro Ausweis)

Die Gebühren müssen am Schalter bei Antragsstellung bar oder mit EC-Card / Postcard bezahlt werden.

Muster Identitätskarte

Pass

Seit dem 1. März 2010 werden nur noch biometrische Pässe ausgestellt. Zur Beantragung eines neuen Passes müssen die Gesuchsteller persönlich auf einem Ausweiszentrum in ihrem Wohnkanton vorsprechen. In Graubünden sind zur Zeit die Ausweiszentren Chur und Zernez in Betrieb. Die Gesuchstellenden haben bei ihren Vorsprachen in den Ausweiszentren die Identität anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen. Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen. Passfotos sind keine mitzunehmen.

Provisorische Pässe: Das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden stellt nur im Ausweiszentrum in Chur provisorische Pässe aus. Im regionalen Ausweiszentrum Zernez können provisorische Pässe weder beantragt noch ausgestellt werden. Weitere Informationen: www.schweizerpass.admin.ch

Einheimisch-Ausweis

Benötigen Sie einen Einheimisch-Ausweis für diverse Vergünstigungen?

Dann kommen Sie persönlich bei uns am Schalter der Einwohnerdienste im Rathaus, 2. Stock, vorbei.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • 1 Passfoto neueren Datums
  • Identitätskarte oder Reisepass

Die Erstausstellung kostet CHF 10.00, die jährlich erforderliche Verlängerung ist kostenlos.

Mit dem Einheimisch-Ausweis erhalten Sie bei diesen Betrieben Vergünstigungen: 

  • Bergbahnen-Abonnement
  • OVAVERVA

Strafregisterauszug

Wer einen Strafregisterauszug benötigt, kann diesen unter folgender Adresse online bestellen: www.strafregister.admin.ch. Personen ohne Internet-Zugang können den Strafregisterauszug an jedem Postschalter bestellen. Auf der Gemeindeverwaltung erhalten Sie keine Anmeldeformulare.

 

Kontakt
Einwohnerdienste St. Moritz
Via Maistra 12, CH-7500 St. Moritz
Tel. +41 81 836 30 50
einwohnerdienste@stmoritz.ch