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Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 27. Januar 2024
Fakultatives Referendum betreffend Teilrevision Sozialhilfegesetz Gemeinde St. Moritz
Anlässlich seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Gemeinderat der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes der Gemeinde St. Moritz zugestimmt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung ist dieser Beschluss des Gemeinderates dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Datum der Veröffentlichung: 27. Januar 2024
Ablauf der Referendumsfrist: 26. Februar 2024
Gemeinde St. Moritz
St. Moritz, 27. Januar 2024
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