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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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NEWS

Gemeindeversammlung 2023

Am Montag, den 4. Dezember 2023 findet um 20.00 Uhr im Badrutt’s Palace Hotel die Gemeindeversammlung zum Budget 2024 statt.

Gemeindeversammlung
vom Montag, 4. Dezember 2023, 20.00 Uhr im Badrutt’s Palace Hotel, Embassy Ballroom mit anschliessendem Apéro riche.

Traktanden

1.  Budget 2024 Gemeinde St. Moritz

 1.1. Erfolgsrechnung

 1.2. Investitionsrechnung

2.  Finanzplanung der Gemeinde 2024 bis 2028 (zur Kenntnis)

3.  Steuerfuss und Steuersatz für das Jahr 2024

 3.1. Festlegung des Steuerfusses für die Einkommens- und  Vermögenssteuern

 3.2. Festlegung des Steuersatzes für die Liegenschaftensteuer

4.  Budget 2024 St. Moritz Energie

 4.1. Erfolgsrechnung

 4.2. Investitionsrechnung

5.  Mitteilungen und Informationen

6.  Umfrage

 

Anträge
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Der Gemeinderat beantragt Ihnen:

  • das Budget 2024 der Gemeinde St. Moritz mit Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung zu genehmigen;
  • den Steuerfuss für die Einkommens- und Vermögenssteuern von 60 % auf 55 % der einfachen Kantonssteuer zu senken;
  • den Steuersatz für die Liegenschaftensteuer wie bisher auf 0.5 ‰ festzusetzen;
  • das Budget 2024 von St. Moritz Energie mit Erfolgsrechnung und In-vestitionsrechnung zu genehmigen. 


Vollständige Botschaft (Unterlagen)

Budget 2024

Die Botschaft kann auch direkt bei der Gemeindekanzlei in Papierform oder in elektronischer Form (als PDF) bezogen werden. Die Gemeindekanzlei erreichen Sie per E-Mail über verwaltung@stmoritz.ch und/oder zu den Öffnungszeiten über 081 836 30 00.

 

Hinweise

  • Der Stimmausweis ist an die Gemeindeversammlung mitzubringen.
  • Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apéro riche serviert.
  • Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert. Einsprachen gegen das Protokoll sind innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen.