Wichtige Kontakte

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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NEWS

Feuerwerksverbot an Silvester und Neujahr

Kurze Erinnerung: Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist in St. Moritz weiterhin nicht erlaubt.

Vom Verbot ausgenommen ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen (Lärm, Rauchemissionen etc.) und in kleinen Mengen wie Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer und dergleichen.

Auch wer auf Gemeindegebiet Feuerwerk zum Kauf anbietet, hat in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass die Kundschaft die Bestimmungen zur Kenntnis nimmt.

Die vollständigen Bestimmungen finden sich in Art. 12 des kommunalen Polizeigesetzes.