Wichtige Kontakte

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

AHV-Zweigstelle

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz.

Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde St. Moritz erteilt Auskünfte im Zusammenhang mit der AHV, gibt die entsprechenden Formulare und Merkblätter ab. Ferner erledigt sie Aufgaben, die ihr von der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden übertragen worden sind.

Wo beantrage ich einen AHV-Ausweis? Nichterwerbstätige Personen beantragen einen AHV-Ausweis auf der Gemeinde, wo sie ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben. Erwerbstätige Personen melden sich bei ihrem Arbeitgeber, der das Nötige veranlasst. Mehr Informationen: www.ahv-iv.info

Kontakt
AHV-Zweigstelle der Gemeinde St. Moritz
Via Maistra 12, CH-7500 St. Moritz
Tel. +41 81 836 30 50
Fax +41 81 836 30 51
einwohnerdienste@stmoritz.ch
 

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden SVA

Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA) ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Chur.

Die SVA koordiniert die Arbeiten der kantonalen AHV-Ausgleichskasse im Rahmen der Bundesgesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Erwerbsersatzordnung (EO), der Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) sowie der kantonalen IV-Stelle im Rahmen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV). Ausserdem ist sie verantwortlich für den Beitragsbezug im Bereich der Arbeitslosenversicherung (ALV).

Im Weiteren erfüllt die SVA folgende, ihr vom Kanton Graubünden übertragene Aufgaben: Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV, Kinderzulagen (FAK) und die Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV).

Die SVA untersteht der Aufsicht des Bundes und seinen Weisungen, soweit sie die Aufgaben im Rahmen eines Bundesgesetzes erfüllt. Sofern die SVA kantonalrechtliche Aufgaben wahrnimmt, untersteht sie der Aufsicht des Kantons Graubünden.

Merkblätter und Anmeldeformulare können unter www.sva.gr.ch heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle (2. Stock Einwohnerdienste) verlangt werden.

Kontakt
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubündens SVA
Ottostrasse 24, CH-7000 Chur
Tel. +41 81 257 41 11
Fax +41 81 257 42 22
www.sva.gr.ch