Die Zuständigkeiten der Gemeindeverwaltung St. Moritz:
Die Gemeindeversammlung ist zusammen mit dem 17-köpfigen Gemeinderat die Legislativbehörde der Gemeinde. Ihre Hauptaufgaben:
Der Gemeindepräsident ist das von den Stimmbürgern der Gemeinde gewählte Oberhaupt. Ihm obliegt der Vollzug der übergeordneten Gesetzgebung von Bund und Kantonen sowie aller von der Gemeinde erlassenen Reglemente. Gemeindepräsident Christian Jott Jenny übt das Präsidialdepartement aus.
Der St. Moritzer Gemeindevorstand ist eine Kollegialbehörde. Zu seinen Hauptaufgaben gehört der Vollzug der Gesetzgebung. Die Gemeindeverfassung definiert Rechte und Pflichten des Gemeindevorstandes sowie der Departementsvorsteher.
Der Gemeinderat von St. Moritz ist das gesetzgeberische Organ der Gemeinde. Er besteht aus 17 vom Volk gewählten Mitgliedern und hat als Parlament die Funktion der Volksvertretung mit gewissen Entscheidungsrechten.
Interessenbindungen Gemeinderat St. Moritz (Stand Januar 2021)
Vorname | Name | Partei | Behörde |
---|---|---|---|
Prisca | Anand | FDP | Gemeinderätin |
Markus | Berweger | FDP | Gemeinderat |
Martin | Binkert | CVP | Gemeinderat |
Martina | Gorfer | FDP | Gemeinderätin |
Toni | Milicevic | FDP | Gemeinderat |
Ramiro | Pedretti | FDP | Gemeinderat |
Christoph | Schlatter | FDP | Gemeinderat |
Curdin | Schmidt | FDP | Gemeinderat |
Adrian | Lombriser | CVP | Gemeinderat |
Karin | Metzger Biffi | CVP | Gemeinderätin |
Beat | Mutschler | CVP | Gemeinderat |
Fritz | Nyffenegger | CVP | Gemeinderat |
Maurizio | Cecini | GdU | Gemeinderat |
Claudia | Aerni | NG | Gemeinderätin |
Nicolas | Hauser | NG | Gemeinderat |
Tanja | Kreis | NG | Gemeinderätin |
Gian Marco | Tomaschett | SVP | Gemeinderat |
Die Geschäftsprüfungskommission prüft alljährlich unter anderem die Geschäftsführung des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes, des Schulrates, der EW-Kommission, aller Nebenbetriebe der Gemeinde, aller übrigen Verwaltungszweige sowie alle Geschäfte, die ihr durch den Gemeinderat oder Gemeindevorstand von Fall zu Fall überwiesen werden.
Dem Schulrat obliegt im Rahmen des Gesetzes, der Verordnungen und des Budgets die Organisation, Leitung und Überwachung des Schulbetriebes. Für Belange, die ausserhalb des direkten Schulbetriebes liegen, steht dem Gemeinderat und dem Gemeindevorstand ein Weisungsrecht zu.
Verschiedene Kommissionen werden durch den Gemeinderat gewählt. Diese ständigen und nicht ständigen Kommissionen haben keine Entscheidungsbefugnis. Sie können jedoch dem Gemeindevorstand Empfehlungen abgeben und Anträge stellen. Der Gemeinderat wählt unter anderem folgende Kommissionen:
Die vollständige Übersicht ist hier zu finden:
Gemeindekommissionen und Gemeindedelegierte Legislaturperiode 2019-2022