Die Sozialhilfeleistungen werden in jedem Fall individuell berechnet. Die Berechnung erfolgt gestützt auf die kantonalen Bestimmungen (ABzUG) und Empfehlungen der Gemeinden sowie die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Sozialkommission der Gemeinde St. Moritz entscheidet schlussendlich über die zu gewährenden Sozialhilfeleistungen.
Aufgaben und Dienstleistungen der Sozialkommission:
Sozialkommission der Gemeinde St. Moritz
Via Maistra 12, CH-7500 St. Moritz
Tel. +41 81 836 30 12
sozialamt@stmoritz.ch
Der Sozialdienst Oberengadin in Samedan ist zuständig für die Beratung von Einzelpersonen und Familien bei:
Sozialdienst Oberengadin
A l'En 2, CH-7503 Samedan
Tel. +41 81 257 49 10
debora.luethy@soa.gr.ch