Rückerstattung Skiabo für Zweitwohnungsbesitzende
Zweitwohnungsbesitzende in St. Moritz können ein Gesuch um Rückerstattung von 10 % des Kaufbetrags ihres Skiabos einreichen. Auf dieser Seite finden Sie die Informationen zur Bezugsberechtigung, zu den erforderlichen Unterlagen sowie das Gesuchsformular zum Download.
Wer ist bezugsberechtigt?
Bezugsberechtigt sind grundsätzlich nur Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen in St. Moritz. Nicht bezugsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter sowie Nutzungsberechtigte. Bezugsberechtigt sind insbesondere:
- Gesamteigentümer / Alleineigentümer
Eigentümer gemäss Grundbuch sowie 1 Partner und alle Kinder unter 18 Jahren - Miteigentümer / Eigentümergemeinschaften
Alle im Grundbuch eingetragenen Miteigentümer sowie 1 Partner und alle Kinder unter 18 Jahren - Juristische Personen
1 Vergünstigung pro Zimmer gemäss Grundbuch bzw. amtlicher Schätzung. Die begünstigten Personen sind in einer Bestätigung der Gesellschaftsaufsicht namentlich zu bezeichnen.
Als Partner gilt eine verheiratete Person oder eine eingetragene Partnerschaft. Ein Konkubinat ist nicht vorgesehen.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Für Eigentümerinnen und Eigentümer
- Kaufbeleg
- Personalausweis
Für Partner
- Kaufbeleg
- Personalausweis
- gegebenenfalls eine behördliche Bestätigung oder ein amtlicher Nachweis
Für Kinder von Eigentümern und/oder Partnern
- Kaufbeleg
- Personalausweis
- gegebenenfalls eine behördliche Bestätigung oder ein amtlicher Nachweis
Für juristische Personen
- namentliche Berechtigungsbestätigung der Gesellschaftsaufsicht
- Kaufbeleg
- Personalausweis
Gemäss Gesuchsformular sind insbesondere eine Kopie der Quittung des Skiabos sowie eine Kopie der ID einzureichen.
Gesuchsformular
Das Gesuchsformular steht hier zum Download bereit:
Gesuchsformular als Word-Datei herunterladen
Gesuchsformular als PDF-Datei herunterladen
Einreichung
Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular ist zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an folgende Adresse einzureichen: finanzen@stmoritz.ch
Hinweis
Es können nur vollständige Gesuche bearbeitet werden. Bitte prüfen Sie vor dem Versand, ob das Formular vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind.
