Wichtige Kontakte

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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Fakultatives Referendum

Stimmberechtigte können in bestimmten Fällen eine Urnenabstimmung verlangen.

Bestimmte Beschlüsse und Erlasse des Gemeinderats müssen der Urnenabstimmung unterbreitet werden, wenn mindestens 200 Stimmberechtigte dies verlangen (fakultatives Referendum). Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Veröffentlichung mit amtlicher Anzeige. Das fakultative Referendum kommt durch Sammlung von Einzelunterschriften auf Unterschriftenlisten zustande. Jede Unterschriftenliste hat bestimmte Angaben zu enthalten.

Auf dieser Seite werden Unterlagen zu Beschlüssen und Erlassen des Gemeinderats aufgeschaltet, die dem fakultativen Referendum unterliegen, jedoch nur während der laufenden Referendumsfrist.

Beschluss des Gemeinderats vom 27. Mai 2026 zum Erlass des Personalgesetzes der Gemeinde St. Moritz