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Waldbrandgefahr in St. Moritz auf «erheblich» herabgestuft

Bei der Gefahrenstufe «erheblich» können bereits brennende Zündhölzer, Funkenflug eines Grillfeuers oder Blitzschläge einen Brand entfachen. Insbesondere in offenem Gelände kann sich ein Feuer rasch ausbreiten.
Grillfeuer dürfen nur in bestehenden Feuerstellen entfacht werden. Feuer müssen stets beaufsichtigt, allfälliger Funkenflug sofort gelöscht und die Feuerstelle vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Bei starkem oder böigem Wind ist auf Feuer im Freien zu verzichten. Auch Raucherwaren und Zündhölzer dürfen keinesfalls achtlos weggeworfen werden.
Die Anweisungen der lokalen Behörden sind weiterhin unbedingt zu beachten.
