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Tempo-30-Zone in St. Moritz Bad verfügt

Die Gemeinde St. Moritz hat bei der Kantonspolizei Graubünden die Einführung beziehungsweise Erweiterung einer Tempo-30-Zone im Ortsteil St. Moritz Bad beantragt. Die Verkehrstechnik der Kantonspolizei Graubünden hat das Begehren geprüft und bewilligt. Die neue Tempo-30-Zone betrifft die Via Mezdi, Via Surpunt, Via Ludains sowie die angrenzenden Seitenstrassen. Ziel der Massnahme ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Wohn- und Aufenthaltsqualität im betroffenen Gebiet zu verbessern.
Die Massnahme tritt nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Aufstellen und Anbringen der entsprechenden Signalisation und Markierung in Kraft. Die Verfügung der Kantonspolizei Graubünden vom 5. Juni 2026 wird im Kantonsamtsblatt publiziert.
Gegen die Verfügung kann gestützt auf Art. 28 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Graubünden innert 30 Tagen seit Mitteilung beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen, muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten, unterzeichnet sein und im Doppel unter Beilage der verfügbaren Beweismittel und des angefochtenen Entscheids eingereicht werden.
Die vollständige Verfügung ist untenstehend einsehbar.
