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Teilrevision des St. Moritzer Baugesetzes
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 20. September 2022 die von der Urnenabstimmung am 12. Juni 2022 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes genehmigt. Das heute gültige Baugesetz ist von der Regierung im Februar 2000 genehmigt worden. Im Rahmen verschiedener Revisionen ist es bereits mehrmals den aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst worden. Bevor im Zusammenhang mit der Totalrevision der Ortsplanung ein komplett neues Baugesetz erarbeitet und anschliessend beschlossen werden soll, tritt nun eine weitere Revision des heutigen Baugesetzeseine in Kraft.
Änderungen im Baubewilligungsverfahren
Einerseits wird der Ablauf des Baubewilligungsverfahrens bei Bauvorhaben im vereinfachten Baubewilligungsverfahren beschleunigt, indem die entsprechenden Entscheide direkt vom Bauamt erlassen werden können. Andererseits ist die bisherige Anzahl an Pflichtparkplätzen für Restaurations- und Gewerbebetriebe herabgesetzt worden. Dadurch soll die Umsetzung von privaten Initiativen für neue Gastronomiekonzepte innerhalb der Perimeter für Gemeinschaftsparkierungsanlagen Dorf und Bad erleichtert werden und somit eine Angebotsvervielfältigung und Belebung des Dorfkerns und insbesondere der Fussgängerzone erzielt werden.
Eindämmung von Lichtsmog
Auch zum Thema der Eindämmung von Lichtsmog sind im Baugesetz Änderungen vorgesehen worden. Die bisher fehlenden gesetzlichen Grundlagen für den Erlass einer Verordnung zu den Aussenbeleuchtungen und Beleuchtungen mit Auswirkungen auf den Aussenraum wurden im Rahmen der vorliegenden Gesetzesrevision geschaffen. Diese Verordnung wurde vom Gemeinderat beschlossen und ist mit Rechtskraft des revidierten Baugesetzes in Kraft gesetzt worden.
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