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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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NEWS

Mitwirkungsauflage Quartierplanung Foppas

In Anwendung von Art. 18 Abs. 1 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) hat der Gemeindevorstand anlässlich seiner Sitzung vom 01. Juni 2026 den Entwurf der Teilrevision des Quartierplans «Foppas» zur öffentlichen Auflage freigegeben.

Gegenstand:                          
Teilrevision Quartierplan «Foppas»

Zweck der Planung:                     

  • Neuanordnung der Baubereiche FN1 – FN4 innerhalb des Baustandorts 5
  • Anpassung der Erschliessung (Tiefgarage, Fussweg / Notzufahrt)
  • Energiezentrale

Auflageakten:

Grundlagen (zur Information):

Rechtsgültiger Quartierplan «Foppas» bestehend aus:

Auflageort:
Abteilung Hochbau, Via Serlas 23e, 7500 St. Moritz

Öffnungszeiten Montag – Freitag:
Vormittags: 08.30 Uhr – 11.30 Uhr
Nachmittags: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Auflagezeit / Einsprachefrist:
ab 04. Juni 2026 bis und mit 06. Juli 2026 (30 Tage)

Einsprachen:

Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache gegen den Quartierplanentwurf erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung (Art. 18 Abs. 3 KRVO). Zur Einsprache berechtigt sind demnach Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht zur Beschwerdeführung legitimiert sind (Art. 101 Abs. 2 KRG).

Im Auftrag des Gemeindevorstandes

Hochbau St. Moritz