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Mitwirkungsauflage Quartierplanung Foppas

Gegenstand:
Teilrevision Quartierplan «Foppas»
Zweck der Planung:
- Neuanordnung der Baubereiche FN1 – FN4 innerhalb des Baustandorts 5
- Anpassung der Erschliessung (Tiefgarage, Fussweg / Notzufahrt)
- Energiezentrale
Auflageakten:
- Teilrevision Quartierplan «Foppas», Vorschriften, 8. Mai 2026
- Teilrevision Quartierplan «Foppas», Quartiergestaltungsplan, Quartiererschliessungsplan, 1:500, 8. Mai 2026
- Perimeterplan Anpassung Quartierplan Foppas, 1:1000, 10. September 2025
Grundlagen (zur Information):
Rechtsgültiger Quartierplan «Foppas» bestehend aus:
- Quartierplanvorschriften vom 30. Juli 2001
- Quartiergestaltungsplan, Quartiererschliessungsplan, 1:500, 30. Juli 2001
Auflageort:
Abteilung Hochbau, Via Serlas 23e, 7500 St. Moritz
Öffnungszeiten Montag – Freitag:
Vormittags: 08.30 Uhr – 11.30 Uhr
Nachmittags: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Auflagezeit / Einsprachefrist:
ab 04. Juni 2026 bis und mit 06. Juli 2026 (30 Tage)
Einsprachen:
Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache gegen den Quartierplanentwurf erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung (Art. 18 Abs. 3 KRVO). Zur Einsprache berechtigt sind demnach Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht zur Beschwerdeführung legitimiert sind (Art. 101 Abs. 2 KRG).
Im Auftrag des Gemeindevorstandes
Hochbau St. Moritz
