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Genehmigungsentscheid Ortsplanung

Gegenstand
- Teilrevision der Ortsplanung «Hotel Laudinella»
Planungsmittel
- Teilrevision Baugesetz, Art. 80c
- Genereller Gestaltungsplan «Hotel Laudinella» Mst. 1:500 vom 23. / 27. November 2022
- Genereller Erschliessungsplan «Hotel Laudinella», Mst. 1:500 vom 23. / 27. November 2022
- Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan «Hotel Laudinella» und Generellen Erschliessungsplan «Hotel Laudinella» vom 21. September 2022 / 27. November 2022
Weitere Auflageakten
- Regierungsbeschluss Nr. 624/2023, vom 15. August 2023, mitgeteilt am 16. August 2023
- Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 28. November 2022 mit Beilagen 1-6
Genehmigungsinhalt
1. Die am 27. November 2022 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 80c und 86) wird genehmigt.
2. Der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Hotel Laudinella vom 27. November 2022 wird im Sinne der Erwägungen und im Einverständnis mit der Gemeinde St. Moritz mit folgenden direkten Korrekturen genehmigt:
- a) Anhebung der Höhenkote im Bereich des Restaurants von 1770.70 m ü. M. auf 1777.70 m ü. M.
- b) Anpassung (Erweiterung) des Baubereichs des Restaurants um 55 m²
- c) Anhebung der Höhenkote im Baubereich der Personalzimmer von 1780.40 m ü. M. auf 1781.90 m ü. M.
- d) Anpassung der Höhenkote im separaten Baufeld Speckertrakt von 1780.40 m ü. M. auf 1783.25 m.ü.M.
3. Der Generelle Erschliessungsplan 1:500 Hotel Laudinella vom 27. November 2022 wird im Sinne der Erwägungen und im Einverständnis mit der Gemeinde St. Moritz mit folgenden direkten Korrekturen genehmigt:
- a) Erweiterung des Baubereichs oberirdische Parkierung und Erschliessungsbereich (Bereich Engadinerhof).
- b) Erweiterung des Baubereichs oberirdische Parkierung und Erschliessungsbereich (Bereich Metropol).
4. Die Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan und Generellen Erschliessungsplan vom 27. November 2022 werden genehmigt.
5. Die Planungsbeschwerde der Laudinella AG vom 30. Dezember 2022 (PB 1/23) wird als gegenstandslos abgeschrieben. Es werden keine Kosten erhoben und keine ausseramtlichen Entschädigungen zugesprochen.
Auflageort
Rathaus St. Moritz, Abteilung Hochbau, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz
Auflagezeit
ab 31. August 2023 bis und mit 2. Oktober 2023 (30 Tage)
Beschwerden Gegen im Regierungsbeschluss enthaltene Auflagen, Vorgaben und Hinweise kann innerhalb der Auflagezeit (30 Tage) nach Massgabe des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRG) beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, Beschwerde erhoben werden.