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Feuerwerksverbot in St. Moritz

In unserer Gemeinde gilt seit Juni 2022 ein Feuerwerksverbot. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist verboten. Ausgenommen hiervon ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen und in kleinen Mengen, wie beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer und dergleichen. Wer auf Gemeindegebiet Feuerwerk zum Kauf anbietet, hat auch dafür zu sorgen, dass die Kundschaft die Bestimmungen zur Kenntnis nimmt. Die vollständigen Bestimmungen zum Feuerwerksverbot und zu erlaubten Ausnahmen sind Art. 12 des kommunalen Polizeigesetzes zu entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Schreiben „Informationen zum St. Moritzer Feuerwerksverbot”.
Die Feuerwerksregelung trägt dazu bei, Lärm und Emissionen zu reduzieren – ein Anliegen, das Nachhaltigkeit und Rücksicht auf Tiere in der Bergregion fördert. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.
Banner «Feuerwerksverbot» zum Ausdrucken und Aufhängen
