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Feuerwerksverbot in St. Moritz
Seit Juni 2022 gilt in unserer Gemeinde ein Feuerwerksverbot. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist verboten. Ausgenommen von diesem Verbot ist das Abbrennen von Feuerwerk mit geringfügigen Auswirkungen und in kleinen Mengen wie bspw. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer und dergleichen. Auch wer auf Gemeindegebiet Feuerwerk zum Kauf anbietet, hat in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass die Kundschaft die Bestimmungen zur Kenntnis nimmt. Die vollständigen Bestimmungen zum Feuerwerksverbot und was erlaubt ist, sind Art. 12 des kommunalen Polizeigesetzes zu entnehmen.
Weitere Ausführungen finden Sie auch in unserem Schreiben Informationen zum St. Moritzer Feuerwerksverbot vom 16. Juli 2024.