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Bundesgericht gibt grünes Licht für Serletta Süd
Das Bundesgericht hat damit die Nutzungsplanung Serletta Süd so geschützt, wie sie seinerzeit von der Regierung des Kantons Graubündens genehmigt worden ist. Damit ist das Planungsverfahren definitiv abgeschlossen.
Die Gemeinde St. Moritz hat in allen Teilen recht bekommen und ist mit dem Urteil zufrieden. Es stützt den Volksentscheid von 2015, stellt der Planung und Prüfung des Projektes durch die Gemeinde gute Noten aus und ebnet den Weg zur touristischen Nutzung des zentral gelegenen Areals. Die Projekteigentümer haben bereits ein Baugesuch für ein Klinikgebäude eingereicht. Dieses kann nach dem Entscheid des Bundesgerichts nun behandelt werden.
Visualisierung: Engadiner Post