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Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

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NEWS

Beschwerdeauflage Ortsplanung Naturspeichersee «Nair Pitschen»

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage für eine von der Urnenabstimmung am 12. März 2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand

  • Teilrevision der Ortsplanung Naturspeichersee «Nair Pitschen» / Nachführung GEP Beschneiung Corviglia

Auflageakten

Grundlagen (zur Information)

Auflageort
Rathaus St. Moritz
Eingangshalle
Via Maistra 12
7500 St. Moritz

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag bis 18.00 Uhr

Sämtliche Auflageakten und Grundlagen können auch in dieser News heruntergeladen werden.

Auflagezeit
ab 16. März 2023 bis und mit 17. April 2023 (30 Tage)

Planungsbeschwerden
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe gemäss Art. 101 KRG bei der Regierung des Kantons Graubünden, 7000 Chur, schriftlich Planungsbeschwerde erheben. 

Umweltorganisationen
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.