Wichtige Kontakte

Wichtige Kontakte

Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Zurück zur Liste

NEWS

Arealentwicklung Islas: Altlastensanierung und Erschliessung gehen ins Baubewilligungsverfahren

Die Gemeinde St. Moritz hat das Baugesuch für die Altlastensanierung des Areals Islas und die damit verbundenen Anpassungen der Verkehrsführung eingereicht. Damit macht das vom Stimmvolk genehmigte Projekt einen wichtigen nächsten Schritt in der Umsetzung.

Nach der Zustimmung zum Rahmenkredit im November 2025 hat die Gemeinde 
St. Moritz gemeinsam mit dem Planerteam das Projekt Islas weiterbearbeitet. Im Zentrum standen in den vergangenen Monaten insbesondere die Altlastensanierung, die Erschliessung des Areals, die Werkleitungen, die Verkehrsführung sowie die gewässerschutzrechtlichen Anforderungen. Parallel dazu wurde auch das Projekt für das künftige Eissport- und Trainingszentrum weiter vertieft.

Altlastensanierung und Erschliessung als Voraussetzung
Bevor die Gebäude gebaut werden können, müssen die belasteten Bereiche des Baugrunds saniert und die dafür notwendigen Erschliessungs- und Infrastrukturmassnahmen vorbereitet werden. Die Sanierung erfolgt in einem anspruchsvollen Umfeld mit Grundwasser, Inn, Kantonsstrasse und bestehenden Werkleitungen. Deshalb müssen Baugrube, Wasserhaltung, Baustellensicherung, Entsorgungswege und Etappierung sorgfältig geplant und im Baugesuch nachvollziehbar dargestellt werden. Das Teilprojekt umfasst neben der Altlastensanierung auch die Neuordnung der Erschliessung, die Werkleitungsumlegungen sowie die Verkehrsmassnahmen.

Sorgfältige Abstimmung aller Teilprojekte
Ursprünglich war vorgesehen, die Baueingabe für die Altlastensanierung bereits zu Beginn des Jahres vorzunehmen und erste Arbeiten im Frühling aufzunehmen. Die vertiefte Projektbearbeitung hat jedoch gezeigt, dass die einzelnen Teilbereiche bewilligungsrechtlich und technisch stärker miteinander verbunden sind als ursprünglich angenommen. Da Teile der Altlastensanierung, der Werkleitungsumlegung und des neuen Kreisels ausserhalb der Bauzone liegen, ist der Kanton Bewilligungsbehörde. Die kantonalen Fachstellen beurteilen das Gesuch gesamthaft, unter anderem mit Blick auf Altlasten, Erschliessung, Grundwasser, Lawinen- und Hochwasserschutz, Fischerei sowie den Inn. Für das Bewilligungsverfahren müssen deshalb nicht nur die Altlastensanierung selbst, sondern auch Zufahrten, Installationsflächen, Materialdeponien, Triageplätze, Bauetappen, Werkleitungen, Verkehrsprovisorien, Entsorgungswege und der spätere Endzustand aufeinander abgestimmt und nachvollziehbar dargestellt werden. Hinzu kommt, dass der Bauablauf aller Teilprojekte über mehrere Jahre koordiniert werden muss.

Gewässerschutz als zentrale Vorgabe
Eine besondere Bedeutung kommt dem Gewässerschutz zu. Für die verschiedenen Bauphasen musste aufgezeigt werden, wie die Wasserhaltung der Baugrube erfolgt und mit welchen Massnahmen die Qualität des Grundwassers geschützt wird. Zudem war nachzuweisen, dass das geplante Gebäude die Grundwasserströme nicht beeinträchtigt. Diese Anforderungen hatten direkte Auswirkungen auf die statische und bauliche Konzeption des künftigen Eissport- und Trainingszentrums. Inzwischen konnte ein System gefunden werden, das die Lastabtragung über Bodenplatte und Pfählung mit Sickerpackungen kombiniert und damit den Durchfluss des Grundwassers sicherstellt.

Baugesuch wird publiziert
Mit der nun erfolgten Baueingabe für die Altlastensanierung und die Anpassung der Verkehrsführung mit einem neuen Kreisel auf der Kantonsstrasse liegt ein wichtiger Teil des Projekts im Bewilligungsverfahren. Die Publikation des Baugesuchs erfolgt am Donnerstag, 25. Juni 2026. Die gewässerschutzrechtliche Bewilligung ist Bestandteil des Verfahrens.

Erste Arbeiten im Herbst vorgesehen
Die Bewilligung für die Altlastensanierung wird im Spätsommer erwartet. Nach heutiger Einschätzung können im Herbst 2026 erste Arbeiten auf dem Areal beginnen. Die entsprechenden Ausschreibungen wurden ausgearbeitet und publiziert. Während das Baugesuch behandelt wird, nutzt die Gemeinde die Zeit, um das Gesamtprojekt weiterzuentwickeln und die künftigen betrieblichen Anforderungen zu präzisieren. Der weitere Terminplan wird in Abhängigkeit vom Bewilligungsverfahren überprüft. Bei den Kosten zeichnet sich derzeit keine Abweichung vom bewilligten Rahmen ab.