Gemeindewahlen 2026
Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2027 bis 2030
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für die kommunalen Wahlen:
- Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident wird jeweils im Juni gewählt (Einzelwahl).
- Mitglieder des Gemeindevorstands, des Gemeinderats und der Geschäftsprüfungskommission werden jeweils im September gewählt (Gesamtwahl).
- Es gilt das Anmeldeverfahren nach kantonalem Recht, d.h. es sind nur Personen wählbar, die gültig vorgeschlagen worden sind.
- Es sind Stille Wahlen möglich, wenn die Zahl der gültig vorgeschlagenen Personen die Zahl der zu vergebenden Sitze nicht übersteigt und keine Ausschlussgründe bestehen.
Seit dem 1. Januar 2026 besteht der Gemeinderat neu aus elf Mitgliedern.
Der Gemeindevorstand ordnet den Zeitpunkt der Wahlen an und publiziert diese im amtlichen Publikationsorgan sowie auf der Gemeinde-Website. Rechtsverbindlich sind die Angaben in den jeweiligen amtlichen Anzeigen. Folgende Wahltermine sind vorgesehen:
Wahl Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident
- 14. Juni 2026 (1. Wahlgang)
- 19. Juli 2026 (allfälliger 2. Wahlgang)
Wahl Gemeindevorstand, Gemeinderat und Geschäftsprüfungskommission
- 27. September 2026 (1. Wahlgang)
- 01. November 2026 (allfälliger 2. Wahlgang)
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeverfassung
- Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz
- Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz
Informationen und Formulare
