Wichtige Kontakte

Wichtige Kontakte

Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 21. Juli 2026
Entscheid über eine Stille Wahl in die Geschäftsprüfungskommission
Sachverhalt
Am 23. Juni 2026 publizierte die Gemeindekanzlei die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Zur Wahl in die Geschäftsprüfungskommission wurden frist- und formgerecht folgende Personen vorgeschlagen (Reihenfolge nach Eingang):
  • Heller, Barbara Anna
  • Fehlbaum, Inge
Erwägungen
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern (Art. 54 Abs. 1 Gemeindeverfassung).
Bei allen kommunalen Wahlen ist eine Stille Wahl möglich. Eine Stille Wahl kommt zustande, wenn a) die Zahl der gültig vorgeschlagenen Personen die Zahl der zu vergebenden Sitze nicht übersteigt und b) keine Ausschlussgründe zwischen einzelnen vorgeschlagenen Personen für gleichzeitig stattfindende Wahlen vorliegen. Die Gemeindekanzlei entscheidet unverzüglich über das Zustandekommen der Stillen Wahl und veröffentlicht den Entscheid im Publikationsorgan der Gemeinde (Art. 14 Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz).
Für die Geschäftsprüfungskommission werden zwei Personen gültig zur Wahl vorgeschlagen. Für keine der vorgeschlagenen Personen sind Ausschlussgründe erkennbar.
Entscheid
In die Geschäftsprüfungskommission sind in Stiller Wahl gewählt:
  • Heller, Barbara Anna
  • Fehlbaum, Inge
Rechtsmittel
Gegen diesen Entscheid kann Beschwerde beim Gemeindevorstand geführt werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der amtlichen Bekanntgabe dieses Entscheides einzureichen (Art. 9 Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz). 
Gemeindekanzlei
St. Moritz, 21. Juli 2026
Download PDF