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Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

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Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 2. Juli 2026
Personalgesetz Gemeinde St. Moritz – fakultatives Referendum
Am 27. Mai 2026 beschloss der Gemeinderat, das Personalgesetz der Gemeinde zu erlassen. 

Der Beschluss des Gemeinderats untersteht dem fakultativen Referendum. Dieses kommt zustande, wenn mindestens 200 Stimmberechtigte durch Unterschriften verlangen, dass das Personalgesetz der Urnenabstimmung unterstellt wird.

Das vom Gemeinderat beschlossene Personalgesetz kann unter www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/referendum heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz (081 / 836 30 00) bezogen werden.

Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Veröffentlichung.

Gemeinde St. Moritz
2. Juli 2026
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