Publiziert: 7. April 2026
- Amtliche Anzeige - Verlängerung einer Planungszone
- Planungszone «Schützenswerte Bauten und Anlagen»
- Anlässlich seiner Sitzung vom 8. Februar 2010 hat der Gemeindevorstand beschlossen, über das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone zu erlassen mit dem Ziel, die schützenswerten Bauten und Anlagen in den Generellen Gestaltungsplan aufzunehmen, um sie auf diese Art und Weise definitiv zu schützen.
Gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des Raumplanungs-
gesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) sowie gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Raum-
planungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales mit seiner Departementsverfügung vom 31. März 2026 die seit 8. Februar 2010 geltende Planungszone bis zum 8. Februar 2028 verlängert.
Gegen die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit Publikation bei der Regierung des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden. - Im Auftrag des Gemeindevorstandes
Hochbau St. Moritz - St. Moritz, 01. April 2026
