Publiziert: 9. Oktober 2025
- Einleitung Quartierplanverfahren
- Gestützt auf Art. 16 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) beabsichtigt der Gemeindevorstand die Einleitung einer Teilrevision des Quartierplans «Foppas».
- Gegenstand
- Quartierplan «Foppas»
- Zweck der Planung
- Neuanordnung der Baubereiche FN1 – FN4 innerhalb des Baustandorts 5
- Anpassung der Erschliessung (Tiefgarage, Fussweg / Notzufahrt)
- Auflageakten
- Perimeterplan Anpassung Quartierplan Foppas, 1:1000, 10. September 2025
- Auflageort
- Abteilung Hochbau
Rathaus
Via Maistra 12
7500 St. Moritz - Auflagezeit / Einsprachefrist
- ab 9. Oktober 2025 bis und mit 10. November 2025 (30 Tage)
- Einsprachen
- Gegen die beabsichtigte Einleitung der Teilrevision des Quartierplans «Foppas» und gegen den beabsichtigten Quartierplanperimeter kann Einsprache erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung.
Allfällige Einsprachen sind zu richten an:
Gemeindevorstand St. Moritz, Rathaus,
Via Maistra 12, 7500 St. Moritz - St. Moritz, 8. Oktober 2025
- Im Auftrag der Baubehörde
Hochbau St. Moritz
