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Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

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Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 3. Juni 2025
Amtliche Anzeige – Einleitung Quartierplanverfahren
Gestützt auf Art. 16 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) beabsichtigt der Gemeindevorstand die Einleitung einer Teilrevision des Quartierplans «Salet».
Gegenstand:
Quartierplan «Salet» 
Zweck der Planung:
  • Anpassung des Quartierplanperimeters im Umfang der Parzelle Nr. 2226 (ohne Baurechtsgrundstücke D2320, D2402 und D2350)

  • Schaffung der Voraussetzungen zwecks Realisierung eines Gesamtvorhabens mit Wohnraum für Einheimische, Kindergarten und Kindertagesstätte nach den Vorgaben des Generellen Gestaltungsplans «Du Lac» und des Generellen Erschliessungsplans «Du Lac» vom 1. Dezember 2020 
Auflageakten:
  • Situationsplan zur Teilrevision Quartierplan «Salet» vom 14. Mai 2025, Mst. 1: 1500 
Der Situationsplan zur Teilrevision kann auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news heruntergeladen werden. 
Auflageort:
Abteilung Hochbau
Rathaus
Via Maistra 12
7500 St. Moritz 
Auflagezeit / Einsprachefrist:
ab 03. Juni 2025 bis und mit 03. Juli 2025
(30 Tage) 
Einsprachen:
Gegen die beabsichtigte Einleitung der Teilrevision des Quartierplans «Salet» und gegen die Anpassung des Quartierplanperimeters kann Einsprache erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung.

Allfällige Einsprachen sind zu richten an:
Gemeindevorstand St. Moritz, Rathaus 
Via Maistra 12
7500 St. Moritz 
Absender
Im Auftrag der Baubehörde
Hochbau St. Moritz
Datum/Ort
St. Moritz, 28. Mai 2025
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