Publiziert: 12. April 2025
- Verkehrsanordnung, öffentliche Bekanntmachung
- Der Gemeindevorstand St. Moritz beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.15)
Zusatztafel: Elektromotorfahrräder, land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie Kommunalfahrzeuge gestattet
- St. Moritz, Inn-Radweg 65, Punt da Piz bis Gemeindegrenze Celerina, Koordinaten: 2784953 1152426 und 2785322 1152902
Höchstgewicht 3.5 t (Sig. 2.16)
- St. Moritz, Inn-Radweg 65, Punt da Piz bis Gemeindegrenze Celerina, Koordinaten: 2784953 1152426 und 2785322 1152902 - Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse bzw. Radweges unterbunden werden. Die Reduktion der Strassentonnage stützt sich auf die vom Amt für Wald und Naturgefahren festgelegte maximale Tragfähigkeit der Strasse.
- Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 31.03.2025 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
- Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand St. Moritz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.
- Der Gemeindevorstand St. Moritz beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
- Der Gemeindevorstand
- St. Moritz, 09. April 2025