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Publiziert: 12. April 2025
Zustandekommen Fakultatives Referendum
Am 27. März 2025 wurde der Gemeindekanzlei ein fakultatives Referendum eingereicht, welches den Beschluss des Gemeinderats vom 26. Februar 2025 zum Gesetz über die Entschädigung von Mitgliedern kommunaler Organe, Behörden und Kommissionen betrifft. Die Publikation dieses Beschlusses erfolgte am 1. März 2025 mit einer Referendumsfrist von 30 Tagen.
Gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde St. Moritz hat die Gemeindekanzlei festgestellt, dass die Unterschriftenlisten rechtzeitig eingereicht wurden und den Formvorschriften entsprechen. Die Gemeindekanzlei hat 270 gültige Unterschriften ermittelt und festgehalten, dass keine Anhaltspunkte erkennbar sind, die auf eine Ungültigkeit des Referendums hinweisen würden.
Der Gemeindevorstand hat in der Folge an seiner Sitzung vom 7. April 2025 festgestellt, dass das fakultative Referendum zum Gesetz über die Entschädigung von Mitgliedern kommunaler Organe, Behörden und Kommissionen rechtzeitig sowie mit 270 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Dieser Beschluss ist amtlich zu publizieren.
Gemeindevorstand St. Moriz
St. Moritz, 12. April 2025
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