Publiziert: 1. Juni 2020
- Fakultatives Referendum betreffend Genehmigung Jahresrechnungen 2019
- Anlässlich der Sitzung vom 30. April 2020 hat der Gemeinderat die folgenden Jahresrechnungen genehmigt:
1.der Gemeinde
2.der St. Moritz Energie Elektrizitätswerk der Gemeinde
Die Genehmigung der Jahresrechnungen der Gemeinde St. Moritz und der St. Moritz Energie unterstehen gemäss Art. 29 a Ziff. 2 der Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum.
Datum der Veröffentlichung:2. Juni 2020
Ablauf der Referendumsfrist:3. Juli 2020
Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern werden die Jahresrechnungen per Post zugestellt. - Gemeindevorstand St. Moritz
- 2. Juni 2020