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Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 23. Januar 2025
Amtliche Anzeige – Einleitung Quartierplanverfahren
Gestützt auf Art. 16 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) be­absichtigt der Gemeindevorstand die Einleitung einer Teilrevision des Quartierplans «Chavallera Suot».
Gegenstand:
Quartierplan «Chavallera Suot» 
Zweck der Planung:
  • Entwicklung einer städtebaulich attraktiven und ortsbildverträglichen Überbauung der Parzellen 316, 317, 1426 und 1427 unter Berücksichtigung einer bedarfs­gerechten Erschliessung.
  • Falls es der Zweck erfordert wird eine Grenzbereini­gung oder Landumlegung durchgeführt.
Auflageakten:
  • Beizugsgebiet für Teilrevision Quartierplan «Chavallera Suot», Mst. 1:500

Der Plan des Beizugsgebiets kann auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news heruntergeladen werden.
Auflagezeit / Einsprachefrist:
ab 23. Januar 2025 bis und mit 24. Februar 2025 (30 Tage)
Einsprachen:
Gegen die beabsichtigte Einleitung der Teilrevision des Quartierplans «Chavallera Suot» und gegen die Abgren­zung des Beizugsgebiets kann Einsprache erhoben wer­den. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Vo­raussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Re­gierung.
Allfällige Einsprachen sind zu richten an:
Gemeindevorstand St. Moritz, Rathaus, 
Via Maistra 12, 7500 St. Moritz
St. Moritz, 20. Januar 2025
Im Auftrag der Baubehörde 
Hochbau St. Moritz
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