Wichtige Kontakte

Wichtige Kontakte

Schalter-Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch & Freitag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 11.30 / 14.00 bis 18.00 Uhr

Es ist auch möglich, Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Publiziert: 28. April 2021
Aussetzung der Maskentragpflicht im öffentlichen Raum bis 6. Juni 2021
Gestützt auf Art. 3c Abs. 2 lit. a der Covid-19-Verordnung besondere Lage des Bun-desrates muss jede Person in belebten Fussgängerbereichen von urbanen Zentren, Dorfkernen und Wintersportorten eine Gesichtsmaske tragen. Mit Beschluss vom 26. April 2021 hat der Gemeindevorstand entschieden, diese Pflicht bis 6. Juni 2021 auszusetzen und das Tragen einer Gesichtsmaske vorerst befristet aufzuheben. Eine Neubeurteilung für nach dem 6. Juni 2021 wird der Gemeindevorstand bis 31. Mai 2021 vornehmen.
Somit besteht in den St. Moritzer Fussgängerbereichen und Dorfkernen (in St. Moritz Dorf und St. Moritz Bad) bis 6. Juni 2021 keine generelle Maskentragpflicht. Bestehen bleibt die Maskentragpflicht im öffentlichen Raum, sobald es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welcher der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann. Diese Bestimmung gemäss Art. 3c Abs. 2 lit. b der Covid-19-Verordnung besondere Lage gilt weiterhin.
Gemeindevorstand St. Moritz
26. April 2021
Download PDF