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Publiziert: 2. März 2021
Fakultatives Referendum betreffend Teilrevision Polizeigesetz infolge Anschaffung Destabilisierungsgeräte und Anpassung Bestimmung bezüglich Führen von Tierfuhrwerken
Anlässlich der Sitzung vom 25. Februar 2021 hat der St. Moritzer Gemeinderat einer Teilrevision des Polizeigesetzes zugestimmt. Der Gemeinderat hat dabei konkret der Streichung von Art. 2 Abs. 3 Polizeigesetz, der Einfügung von Art. 5a Polizeigesetz und der Änderung von Art. 23 Abs. 1 lit. a Polizeigesetz zugestimmt. Diese Änderungen unterliegen nach Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 Gemeindeverfassung dem fakultativen Referendum.

Datum der Veröffentlichung: Dienstag, 2. März 2021
Ablauf der Referendumsfrist: Donnerstag, 1. April 2021
Gemeindevorstand St. Moritz
St. Moritz, 2. März 2021
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