
Aufgrund des neuen übergeordneten Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes (GKStG), schuf die Gemeinde St. Moritz auf den 01. Januar 2009 erstmals ein eigenes kommunales Steuergesetz. Nebst den Spezialsteuergesetzen genügte bisher ein Artikel in der Gemeindeverfassung, welcher auf das jeweilige Recht des kantonalen Steuergesetzes verwies.