
Die Quellensteuer wird gestützt auf die folgenden Erlasse erhoben:
Aus den Weisungen über die Erhebung der Quellensteuer sind die Tarifarten und Abrechnungstermine sowie Berechnungsbeispiele ersichtlich. Die Weisungen können per Internet bei der kantonalen Steuerverwaltung abgerufen werden.
Mehr Informationen:
www.stv.gr.ch/wegleitungen2010
Ergänzende Auskünfte zu diesen Weisungen erteilen das Gemeindesteueramt oder die kantonale Steuerverwaltung, Sektion Quellensteuern.