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Quellensteuer

Quellensteuer

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Quellensteuer

Die Quellensteuer wird gestützt auf die folgenden Erlasse erhoben:

  • Steuergesetz für den Kanton Graubünden inkl. Teilrevisionen mit Ausführungsbestimmungen
  • Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer mit Verordnung über die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer

Aus den Weisungen über die Erhebung der Quellensteuer sind die Tarifarten und Abrechnungstermine sowie Berechnungsbeispiele ersichtlich. Die Weisungen können per Internet bei der kantonalen Steuerverwaltung abgerufen werden.

Mehr Informationen:
www.stv.gr.ch/wegleitungen2010

Ergänzende Auskünfte zu diesen Weisungen erteilen das Gemeindesteueramt oder die kantonale Steuerverwaltung, Sektion Quellensteuern.

Gemeindesteueramt St. Moritz
Via Maistra 12 
7500 St. Moritz
Tel. +41 81 836 30 30
Fax +41 81 836 30 31
E-mail
Kantonale Steuerverwaltung
Sektion Quellensteuer 
7001 Chur
Tel. +41 81 257 34 28
E-mail
Website
Gemeindekasse St. Moritz
7500 St. Moritz
Tel. +41 81 836 30 95
E-mail