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Gastwirtschaftswesen

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Die Gemeinde St. Moritz verfügt über ein eigenes Gastwirtschaftsgesetz, das die Bewilligungen, Öffnungszeiten sowie die Gebühren für gastgewerbliche Tätigkeiten in der Gemeinde St. Moritz regelt. Es bezweckt auch den Schutz der Jugend vor Alkoholmissbrauch und gilt in Ergänzung zum kantonalen Gastwirtschaftsgesetz.

Erlebnis-Gastronomie am Berg.
Erlebnis-Gastronomie am Berg.

Gesuche

Folgende Gesuche sind erhältlich:

  • Die Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes ist bewilligungspflichtig. Das Gesuch ist dem Gemeindevorstand zuzustellen.
  • Wer einen Gastwirtschaftsbetrieb auf dem Gemeindegebiet von St. Moritz nach 01.00 Uhr offen halten möchte, muss dies dem Gemeindevorstand mittels Formular vorgängig melden.
  • Gesuch für eine Gelegenheits- und/oder Festwirtschaftsbewilligung in der Gemeinde St. Moritz.