
Die Gemeinde St. Moritz verfügt über ein eigenes Gastwirtschaftsgesetz, das die Bewilligungen, Öffnungszeiten sowie die Gebühren für gastgewerbliche Tätigkeiten in der Gemeinde St. Moritz regelt. Es bezweckt auch den Schutz der Jugend vor Alkoholmissbrauch und gilt in Ergänzung zum kantonalen Gastwirtschaftsgesetz.
Folgende Gesuche sind erhältlich: