
Die Gemeindeverwaltung St. Moritz erbringt mit ihren unselbständigen Betrieben folgende Dienstleistungen für die Allgemeinheit und den Tourismus:
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Gemeindeverwaltung
Verfassung
Bisher kennt Graubünden drei kantonale Verfassungen. Die früher gültigen wurden in den Jahren 1854 und 1892 erlassen, die heutige datiert von 2003.
Legislative
Gesetzgebende Behörde ist der Grosse Rat, der 120 Mitglieder zählt und vom Volk gemäss Majorzverfahren fest für vier Jahre gewählt wird.
Exekutive
Die Regierung (früher: Kleiner Rat) zählt fünf Mitglieder und wird vom Volk ebenfalls im Majorzverfahren auf ebenfalls vier Jahre gewählt. Das Präsidium wechselt jährlich im Turnus. Die derzeit amtierenden Regierungsräte und ihre jeweiligen Departemente sind:
Der Regierungspräsident für 2011 ist Martin Schmid, Vizepräsidentin ist Barbara Janom Steiner. Vorsteher der Standeskanzlei ist seit 1990 Kanzleidirektor Claudio Riesen.
Judikative
Die obersten Gerichte des Kantons sind das Kantonsgericht (zuständig insbesondere für Zivil- und Strafsachen) und das Verwaltungsgericht (zuständig insbesondere für öffentlichrechtliche Streitigkeiten).
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www.gr.ch