
Für einen Familiennachzug muss bei der Einwohnerkontrolle frühzeitig vor der Einreise ein Gesuch gestellt werden. In der Regel wird den Familienmitgliedern ebenfalls die Aufenthaltsbewilligung erteilt. Das Einreisen zur Vorbereitungen einer Heirat kann ebenfalls bewilligt werden, jedoch ist in dieser Zeit die Erwerbstätigkeit nicht erlaubt.
Ein Partnernachzug für Zuziehende aus EU/EFTA-Ländern ist möglich, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Ein Partnernachzug ohne Heirat ist für Zuziehende aus nicht-EU/EFTA-Ländern hingegen grundsätzlich nicht möglich. In einer solchen Situation müsste auch der Partner oder die Partnerin eine Arbeitsstelle finden und die entsprechenden Bedingungen erfüllen.
Sobald die Familienmitglieder eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, können sich die Ehepartnerinnen oder -partner, Eltern und Kinder von eingereisten, berufstätigen Personen selber auf dem Arbeitsmarkt nach einer Arbeit umsehen. Eine Arbeitsbewilligung wird vom Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht erteilt. Für Zuziehende aus nicht EU/EFTA-Ländern ist auch für Familienmitglieder eine arbeitsmarktliche Prüfung Voraussetzung.