LEBEN

PROTOKOLLE

NEWS

Einreise und Einfuhr

Einreise und Einfuhr

decrease character size increase character size

Auskunft über die Einreisebedingungen mit Visum, Pass oder Identitätskarte sowie Gültigkeit der Papiere erteilt das zuständige Schweizer Konsulat oder die Schweizer Botschaft vor Ort. Für längere Aufenthalte empfiehlt sich auf jeden Fall das Mitführen der wichtigsten Original-Dokumente wie Geburts- und Eheschein, Versicherungspolicen, Arbeits- und Schulzeugnisse, ärztliche Rezepte und Einreisebewilligung.

Eine Einreise für Personen aus EU/EFTA-Ländern ist mit einer gültigen Identitätskarte problemlos möglich. Für die Einreise aus allen übrigen Ländern ist ein gültiger Reisepass obligatorisch. Touristenvisa oder Visa für die Einreise zur Erwerbstätigkeit werden durch die Schweizer Konsulate erteilt.

Willkommen in St. Moritz
Willkommen in St. Moritz

Einfuhr Hausrat

Bedingung für die Einfuhr des kompletten Hausrats ist eine gültige Einreisebewilligung. Bei grösseren Transporten ist eine Voranmeldung zwar nicht Bedingung aber empfehlenswert. Alle bereits benutzten Gegenstände können grundsätzlich zollfrei eingeführt werden. Mitzunehmen sind möglichst alle persönlichen Papiere wie die Abmeldung im Herkunftsland, die Einreisebewilligung, allenfalls bereits unterzeichnete Mietverträge in der Schweiz und eine Liste der einzuführenden Gegenstände.

Einfuhr des privaten Fahrzeugs

Die Einfuhr des privaten Fahrzeuges muss am Zoll deklariert werden (Vorsicht bei älteren oder exotischen Fahrzeugen: Vorgängige Abklärungen über eine mögliche Zulassung in der Schweiz können allenfalls sehr teure Umbauten verhindern). Ist das Auto weniger als sechs Monate alt, muss dieses verzollt werden.

Alle Wagenpapiere, Versicherungsdokumente sowie der Fahrausweis sollten immer im Auto mitgeführt werden. Das Auto kann direkt nach der Einfuhr in die Schweiz bei den entsprechenden Stellen zur Motorfahrzeugkontrolle angemeldet oder aber längstens während eines Jahres mit ausländischem Kennzeichen und ausländischen Ausweisen gefahren werden. Vor Ablauf dieser Frist erfolgt automatisch das Aufgebot zur Motorfahrzeugkontrolle.

Einfuhr problematischer Güter und Tiere

Für die Einfuhr problematischer Güter wie zum Beispiel exotischer Tiere und Pflanzen bestehen spezielle Vorschriften. Spezielle Merkblätter sind beim Zoll erhältlich. Auskunft über die Einfuhr von Haustieren gibt das Veterinäramt.

Mehr Informationen:
www.ezv.admin.ch/zoll

Kantonales Veterinäramt Graubünden
Planaterra 11 
7000 Chur
Tel. +41 81 257 24 15
Fax +41 81 257 21 49