
Menschen, die sich in einer vorübergehenden oder andauernden finanziellen Notlage befinden, und diese trotz eigener Bemühungen nicht oder nicht rechtzeitig beheben können, haben Anspruch auf finanzielle Hilfe. Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffene Person Wohnsitz in unserer Gemeinde hat. Die Sozialhilfeleistungen werden in jedem Fall individuell berechnet. Die Berechnung erfolgt gestützt auf die kantonalen Bestimmungen (ABzUG) und Empfehlungen der Gemeinden sowie die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Sozialkommission der Gemeinde
St. Moritz entscheidet schlussendlich über die zu gewährenden Sozialhilfeleistungen.
Aufgaben und Dienstleistungen der Sozialkommission:
Melden Sie sich mit Ihren Anliegen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei uns:
Der Sozialdienst Oberengadin in Samedan ist zuständig für die Beratung von Einzelpersonen und Familien bei: