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Sozialhilfe

Sozialhilfe

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Menschen, die sich in einer vorübergehenden oder andauernden finanziellen Notlage befinden, und diese trotz eigener Bemühungen nicht oder nicht rechtzeitig beheben können, haben Anspruch auf finanzielle Hilfe. Voraussetzung ist allerdings, dass die betroffene Person Wohnsitz in unserer Gemeinde hat. Die Sozialhilfeleistungen werden in jedem Fall individuell berechnet. Die Berechnung erfolgt gestützt auf die kantonalen Bestimmungen (ABzUG) und Empfehlungen der Gemeinden sowie die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Die Sozialkommission der Gemeinde

St. Moritz entscheidet schlussendlich über die zu gewährenden Sozialhilfeleistungen.

Sozialkommission der Gemeinde St. Moritz

Aufgaben und Dienstleistungen der Sozialkommission:

  • Informationsstelle für  Fragen aus dem sozialen Bereich
  • Bevorschussung von Kinderalimenten
  • Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge
  • Bevorschussung von Geldern der Arbeitslosenkasse
  • Prüfung der Gesuche und Ausrichtung von Sozialhilfe

Melden Sie sich mit Ihren Anliegen telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei uns:

 

Sozialkommission der Gemeinde St. Moritz
7500 St. Moritz
Tel. +41 81 836 30 12
E-mail

Sozialdienst Samedan

Der Sozialdienst Oberengadin in Samedan ist zuständig für die Beratung von Einzelpersonen und Familien bei:

  • Wirtschaftlicher Notlage
  • Familiären Problemen
  • Suchtberatung
  • Opferhilfe
Sozialdienst Oberengadin
A l'En 2 
7503 Samedan
Tel. +41 81 257 49 10
Fax +41 81 257 49 13
E-mail