
Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz und speziell in St. Moritz sind ausgezeichnet. Grundlage ist eine eingespielte Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Als Probezeit gelten üblicherweise die ersten zwei oder drei Monate einer Anstellung mit einer Kündigungsfrist von wenigen Tagen bis höchstens zwei Wochen. Nach erreichter Festanstellung erhöht sich die Kündigungsfrist auf einen Monat bis sechs Monate.
In der Regel werden die Löhne monatlich ausbezahlt. Ein 13. Monatslohn ist üblich und oft gesetzlich verankert. In vielen Unternehmen werden die Mitarbeitenden mit einer freiwilligen Bonuszahlung am Ende eines guten Geschäftsganges honoriert.
Vom Lohn wird ein Beitrag für die obligatorische Altersvorsorge (AHV und Pensionskasse), für die Invalidenversicherung IV, für die Erwerbsersatzordnung EO und die Arbeitslosenversicherung direkt abgezogen. Die Sozialwerke werden von Arbeitgebern und Angestellten solidarisch getragen. Anders als in vielen Staaten werden die Steuern nicht direkt vom Lohn abgezogen. Sondern aufgrund einer individuell ausgefüllten Steuererklärung berechnet.
Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf drei Säulen. Die 1. und die 2. Säule (AHV und Pensionskasse) sind obligatorisch und werden vom Staat verwaltet. Sie werden über direkte Lohnabzüge eingezogen:
Die Arbeitslosenversicherung wird aus den Beiträgen aller Arbeitnehmenden finanziert. Im Falle einer Arbeitslosigkeit wird während maximal zwei Jahren 80% bzw. 70% des letzten Gehalts ausbezahlt.