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Arbeitsbedingungen

Arbeitsbedingungen

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Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz und speziell in St. Moritz sind ausgezeichnet. Grundlage ist eine eingespielte Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Als Probezeit gelten üblicherweise die ersten zwei oder drei Monate einer Anstellung mit einer Kündigungsfrist von wenigen Tagen bis höchstens zwei Wochen. Nach erreichter Festanstellung erhöht sich die Kündigungsfrist auf einen Monat bis sechs Monate.

In St. Moritz sind die meisten Jobs direkt vom Tourismus abhängig.
In St. Moritz sind die meisten Jobs direkt vom Tourismus abhängig.

Löhne

In der Regel werden die Löhne monatlich ausbezahlt. Ein 13. Monatslohn ist üblich und oft gesetzlich verankert. In vielen Unternehmen werden die Mitarbeitenden mit einer freiwilligen Bonuszahlung am Ende eines guten Geschäftsganges honoriert.

Abzüge und Steuern

Vom Lohn wird ein Beitrag für die obligatorische Altersvorsorge (AHV und Pensionskasse), für die Invalidenversicherung IV, für die Erwerbsersatzordnung EO und die Arbeitslosenversicherung direkt abgezogen. Die Sozialwerke werden von Arbeitgebern und Angestellten solidarisch getragen. Anders als in vielen Staaten werden die Steuern nicht direkt vom Lohn abgezogen. Sondern aufgrund einer individuell ausgefüllten Steuererklärung berechnet.

Soziale Sicherheit

Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf drei Säulen. Die 1. und die 2. Säule (AHV und Pensionskasse) sind obligatorisch und werden vom Staat verwaltet. Sie werden über direkte Lohnabzüge eingezogen:

  • 1. Säule: Die AHV basiert auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip: Wer heute arbeitet, bezahlt mit seinen AHV-Beiträgen die Renten der Rentnerinnen und Rentner.
  • 2. Säule: Die Pensionskasse finanziert sich durch die persönlichen Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ein persönliches Konto. Das Kapital steht bei der Pensionierung zur Verfügung.
  • Die 3. Säule ist freiwillig. Diese Beiträge in ein privates Vorsorgekonto können von den Steuern abgezogen werden.


Die Arbeitslosenversicherung wird aus den Beiträgen aller Arbeitnehmenden finanziert. Im Falle einer Arbeitslosigkeit wird während maximal zwei Jahren 80% bzw. 70% des letzten Gehalts ausbezahlt.