Der Gemeinderat von St. Moritz ist das gesetzgeberische Organ der Gemeinde. Er besteht aus 17 vom Volk gewählten Mitgliedern und hat als Parlament die Funktion der Volksvertretung mit gewissen Entscheidungsrechten.
Merkmale:
- Oberaufsicht über die gesamte Verwaltung sowie der Stiftungen und Fonds
- Entscheid über Verordnungen, Reglemente und Ausführungsbestimmungen
- Vorberatung und Antragsstellung für Gemeindeversammlungen und Urnenabstimmungen
- Beschluss über Ausgaben im Rahmen der zustehenden Kompetenzen
- Vergabe von Sondernutzungs- und Baurechten für höchstens 30 Jahre
- Beschluss über den Tausch von Grundstücken und der Verwendung des Grundstückerwerbskontos der Gemeinde
- Genehmigung Jahresrechnungen der Gemeinde und unselbständigen Betriebe
- Zuständigkeit für die Schaffung neuer Stellen und Verwaltungszweige
- Wahl des Ortschefs Zivilschutz, sämtlichen Kommissionen und Delegierten der Gemeinde